Betreff
74. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen, Geltungsbereich: Fläche im Stadtteil Immendorf, südwestlich und nördöstlich der Dürener Straße und nördlich der B 56, Erweiterung der Firma Pohlen
- Beratung und Abwägung über die während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Beratung und Abwägung über die während der erneuten Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Beschlussfassung über die 74. Flächennutzungsplanänderung
Vorlage
2073/2020
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen während der Offenlage sowie der erneuten Offenlage wird gemäß beigefügtem Beschlussvorschlag der Verwaltung abgewogen.

 

Die 74. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen wird gemäß den angepassten Planunterlagen beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner Sitzung am 24.06.2020 (Vorlage 1791/2020) die 74. Flächennutzungsplanänderung beschlossen. Anschließend wurde der Vorgang der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt. Mit E-Mail vom 05.11.2020 teilte die dortige Sachbearbeiterin mit, dass zur Genehmigung die Abwägung angepasst werden sollte. Im Laufe des Verfahrens war zur Sicherung bestehender privater Wohnnutzung die Beschränkung auf eine gewerbliche Wohnnutzung, die im Zusammenhang mit der Fa. Pohlen stand, aufgehoben worden. Dies war jedoch von zwei Trägern öffentlicher Belange (Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr sowie Landesbetrieb Straßenbau) nicht berücksichtigt worden. Zwischenzeitlich wurden die Verfahrensunterlagen diesbezüglich angepasst und der Bezirksregierung zur erneuten Genehmigung vorgelegt.

Um eine formell rechtmäßige Flächennutzungsplanänderung zu erlangen, ist über die geänderten Unterlagen erneut zu befinden.

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungseinladung lag noch keine Antwort der Bezirksregierung vor. Die Rückmeldung aus Köln sowie die Verfahrensunterlagen werden den Ausschussmitgliedern rechtzeitig zur Sitzung per Mail zugeschickt.