- Beratung und Abwägung über die während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Beratung und Abwägung über die während der erneuten Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Beschlussfassung über die 74. Flächennutzungsplanänderung
Beschlussvorschlag:
Über die eingegangenen Stellungnahmen während der
Offenlage sowie der erneuten Offenlage wird gemäß beigefügtem
Beschlussvorschlag der Verwaltung abgewogen.
Die 74. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt
Geilenkirchen wird gemäß den angepassten Planunterlagen beschlossen.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner
Sitzung am 24.06.2020 (Vorlage 1791/2020) die 74. Flächennutzungsplanänderung
beschlossen. Anschließend wurde der Vorgang der Bezirksregierung Köln zur
Genehmigung vorgelegt. Mit E-Mail vom 05.11.2020 teilte die dortige
Sachbearbeiterin mit, dass zur Genehmigung die Abwägung angepasst werden
sollte. Im Laufe des Verfahrens war zur Sicherung bestehender privater
Wohnnutzung die Beschränkung auf eine gewerbliche Wohnnutzung, die im
Zusammenhang mit der Fa. Pohlen stand, aufgehoben worden. Dies war jedoch von
zwei Trägern öffentlicher Belange (Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen der Bundeswehr sowie Landesbetrieb Straßenbau) nicht
berücksichtigt worden. Zwischenzeitlich wurden die Verfahrensunterlagen
diesbezüglich angepasst und der Bezirksregierung zur erneuten Genehmigung
vorgelegt.
Um eine formell rechtmäßige
Flächennutzungsplanänderung zu erlangen, ist über die geänderten Unterlagen
erneut zu befinden.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungseinladung
lag noch keine Antwort der Bezirksregierung vor. Die Rückmeldung aus Köln sowie
die Verfahrensunterlagen werden den Ausschussmitgliedern rechtzeitig zur
Sitzung per Mail zugeschickt.