Beschlussvorschlag:

 

Die Gebührenbedarfsberechnung 2021 für das Bestattungswesen wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Die Gebührenbedarfsberechnung 2021 für das Bestattungswesen ist als Anlage beigefügt.

 

Für das Jahr 2021 wird mit gebührenfähigen Kosten in Höhe von 546.098,86 € kalkuliert. Darin enthalten ist ein Fehlbetragsausgleich in Höhe von 45.619,11 €, resultierend aus dem Abschluss des Jahres 2017.

 

Die im Bereich des Bestattungswesens entstehenden Kosten werden insbesondere durch den Personal- und Fahrzeugeinsatz des Stadtbetriebes geprägt. Der relative Anteil an den Gesamtkosten der Einrichtung beträgt mehr als 50 % und ist tendenziell steigend.

In diesem Zusammenhang steht auch die Neukalkulation und Anpassung des Stundenverrechnungssatzes eines Mitarbeiters des Stadtbetriebes zum 01.01.2020 von bisher 35,45 €/Stunde auf 43,42 €/Stunde.

 

Auch in den Jahren 2018 und 2019 haben sich bei den Abschlüssen dieser Einrichtung jeweils Kostenunterdeckungen ergeben. Dies hat seinen Grund u. a. darin, dass in der Vergangenheit die aufgrund von Hochrechnungen ermittelten Fallzahlen in der Realität nicht erreicht wurden, sodass in der Gesamtbetrachtung ein Ausgleich der Kosten nur noch mit einer mäßigen Gebührenanpassung erreichbar ist. Ein Sonderposten für den Gebührenausgleich ist nicht mehr vorhanden.

 

Die Kostenkalkulation ist dieser Vorlage als Anlage 1 a – 1 g beigefügt.

Die neuen Gebührensätze ergeben sich aus Anlage 2 zu dieser Vorlage.

Der Gebührenvergleich (alt/neu) kann der Anlage 3 entnommen werden.