Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Betrieb eines Serviceportals für den Kreis Heinsberg und die kreisangehörigen Kommunen
Vorlage
2076/2020
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die im Entwurf vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Betrieb eines Serviceportals für den Kreis Heinsberg und die kreisangehörigen Kommunen abzuschließen.

 

Sollte sich die Notwendigkeit ergeben, die Vereinbarung redaktionell anzupassen, wird die Verwaltung ermächtigt, diesen Änderungen zuzustimmen, ohne dass es einer erneuten Beschlussfassung des Stadtrates bedarf.


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner Sitzung am 11.12.2019 mehrheitlich beschlossen, das Vorhaben, ein gemeinsames Serviceportal für den Kreis Heinsberg und die kreisangehörigen Kommunen einzuführen, zu unterstützen. Er hat die Verwaltung zudem damit beauftragt, alle Prüfungen vorzunehmen, um eine entsprechende öffentlich rechtliche Vereinbarung zur Einrichtung und zum Betrieb des Serviceportals vorzubereiten.

 

Mit E-Mail vom 13.11.2020 wurde der Stadtverwaltung der endgültige Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zugesandt. In dem Entwurf wurden die Vorschläge der Stadt Geilenkirchen und der übrigen Städte und Gemeinden größtenteils berücksichtigt.

 

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde der Bezirksregierung Köln vorab seitens der Kreisverwaltung vorgelegt. Diese hat bestätigt, dass die Vereinbarung in der nun vorliegenden Form genehmigungsfähig sei.

 

Abschließend bedarf es nun der Zustimmung der Stadt- und Gemeinderäte des Kreises Heinsberg, zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Diese ist der Vorlage als Anlage beigefügt.