Beschlussvorschlag:
a)
Das Projekt "Mathe schützt nicht vor
Ertrinken!" soll im Jahr 2021 wieder im Gelobad durchgeführt werden.
b)
Die Summe von 13.300,00 Euro zur Durchführung des
Projekts werden im Haushalt eingestellt bzw. verausgabt.
Sachverhalt:
Die Stadt
Geilenkirchen führte im Jahr 2019 zum fünften Mal in Kooperation mit dem
Kreissportbund Heinsberg e. V. (KSB) das Projekt "Mathe schützt nicht vor
Ertrinken!" durch. Ziel dieser Maßnahme ist es, Grundschulkindern die
Angst vor Wasser zu nehmen und die Nichtschwimmerquote zu senken. Für einen
zweiwöchigen Kompaktkurs ist von folgenden Kosten auszugehen:
Ausbilder
(40,00 Euro/Stunde): 4.300,00 Euro
Organisationspauschale: 2.000,00 Euro
Fahrkosten: 7.000,00 Euro
____________
13.300,00
Euro
Mit dem
Projekt "Mathe schützt nicht vor Ertrinken!" haben der Kreissportbund
Heinsberg und die Stadt Geilenkirchen 2018 an dem Bewerbungsverfahren "Sportplatz Kommune – Kinder- und
Jugendsport fördern in NRW" teilgenommen. Für die Jahre 2019/2020 wurden
durch die Staatskanzlei des Landes NRW und dem Landessportbund eine
Unterstützung von maximal 12.000,00 Euro zugesagt. Die Auszahlung der
Fördermittel erfolgt nicht an die Kommune, sondern an den Kreissportbund. Die
Verwendung ist entsprechend nachzuweisen und wird geprüft. Für 2019 hatte dies
zur Folge, dass der Kreissportbund der Stadt Geilenkirchen keine Kosten für
Ausbilder in Rechnung stellen musste, da dieser Aufwand komplett über das
Programm "Sportplatz Kommune" gedeckt wurde. Somit entstanden der
Stadt Geilenkirchen für das Projekt "Mathe schützt nicht vor
Ertrinken!" im Jahr 2019 verringerte Ausgaben von ca. 8.100,00 Euro für
nicht förderfähige Aufwendungen wie z. B. Beförderungskosten.
Da die
Förderung für zwei Jahre ausgesprochen wurde, wäre es möglich gewesen, dass
auch im Jahr 2020 die Kosten für die Ausbilder komplett aus dem Programm
"Sportplatz Kommune" finanziert worden wären. Bedingt durch die
Corona-Pandemie musste das Projekt "Mathe schützt nicht vor
Ertrinken!" im Jahr 2020 allerdings abgesagt werden.
Durch die
Staatskanzlei bzw. den Landessportbund wurde signalisiert, dass die
Fördermittel in das Jahr 2021 übertragen werden können.