Betreff
Verpflichtung der sachkundigen Bürger/Innen im Ausschuss
Vorlage
2090/2020
Art
Vorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner konstituierenden Sitzung am 11.11.2020 den Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur gebildet und die stimmberechtigten Mitglieder gewählt.

 

Eine Übersicht der Ausschussmitglieder ist als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Ausschussmitglieder sind nach § 67 Abs. 3 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung vom Ausschussvorsitzenden in den Ausschuss einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzesmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.

 

Die Ausschussmitglieder werden verpflichtet, soweit sie nicht bereits als Stadtverordnete bzw. Stadtverordneter oder sachkundige Bürgerin bzw. Bürger in einem anderen Ausschuss verpflichtet wurden.