Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner
konstituierenden Sitzung am 11.11.2020 den Ausschuss für Bildung, Soziales,
Sport und Kultur gebildet und die stimmberechtigten Mitglieder gewählt.
Eine Übersicht der Ausschussmitglieder ist als
Anlage zu dieser Vorlage beigefügt.
Die Ausschussmitglieder sind nach § 67 Abs. 3 in
Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung vom Ausschussvorsitzenden in den
Ausschuss einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzesmäßigen und
gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.
Die Ausschussmitglieder werden verpflichtet, soweit
sie nicht bereits als Stadtverordnete bzw. Stadtverordneter oder sachkundige
Bürgerin bzw. Bürger in einem anderen Ausschuss verpflichtet wurden.