Der Rat entsendet Frau Barbara Slupik als zusätzliche
Vertreterin in den Vorstand bzw. die Mitgliederversammlung des
Partnerschaftsvereins Geilenkirchen – Quimperlé. Herr Markus Diederen wird als
persönlicher Vertreter für Herrn Speuser und Frau Slupik bestellt.
Der Rat entsendet Frau Karola Brandt als ordentliches Mitglied
für die Fraktion Freie Bürgerliste in die Verbandsversammlung des
Immobilienverwaltungszweckverbandes Gangelt-Geilenkirchen-Selfkant.
Der Rat entsendet Herrn Gero Ronneberger als persönlichen Vertreter für Herrn Christian Kravanja in den Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft Stadt Geilenkirchen GmbH.
Sachverhalt:
Bei der Besetzung der Gremien
von Drittorganisationen ist aufgefallen, dass für den Partnerschaftsverein
Geilenkirchen – Quimperlé nicht drei sondern vier Vertreter aus den Reihen der
Ratsfraktionen bestellt werden können, so dass der CDU-Fraktion noch ein
weiterer Platz zusteht. Bisher sind Herr Lars Speuser (CDU), Frau Beatrix
Hötger-Schiffers (Bündnis 90/Die Grünen) und Herr Gero Ronneberger
(Bürgerliste) bestellt.
Seitens der CDU-Fraktion wird
nun zusätzlich als weiteres Mitglied Frau Barbara Slupik (bisherige
Stellvertreterin) und als Vertreter sowohl für Herrn Speuser als auch für Frau
Slupik Herr Markus Diederen benannt.
Die Vertretung gestaltet sich
demnach wie folgt:
CDU (2 Sitze) |
Persönliche/r
Vertreter/in |
Lars Speuser |
Markus Diederen |
Barbara Slupik |
Markus Diederen |
Darüber hinaus legte die
Fraktion der Freien Bürgerliste einen Änderungsvorschlag zur Besetzung der
Verbandsversammlung des Immobilienzweckverbandes Gangelt-Geilenkirchen-Selfkant
aufgrund von § 15 Abs. 2 S. 1 GkG NRW vor.
Da die Verbandsversammlung
ausschließlich von Ratsmitgliedern besetzt werden darf, wird Frau Brandt als
ordentliches Mitglied vorgeschlagen.
Aus gleichem Anlass schlägt die Freie Bürgerliste des Weiteren vor, Herrn Gero Ronneberger als persönlichen Vertreter für Herrn Christian Kravanja in den Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft Stadt Geilenkirchen GmbH zu entsenden. Grundlage hierfür ist der Gesellschaftervertrag.