Betreff
Genehmigung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 GO NRW
Vorlage
2098/2020
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat genehmigt die außerplanmäßigen Aufwendungen u. Auszahlungen.

 


Sachverhalt:

 

Im Haushaltsjahr 2020 sind die folgenden außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen erforderlich. Diese bedürfen der Genehmigung durch den Rat (§ 83 Abs. 2 GO NRW).

 

 

Produkt, Sachkonto, Maßnahme

Bezeichnung, Begründung und Deckungsvorschlag

Ansatz 2020

außerplanmäßig       

Aufwand

Auszahlung

 

01.111.08.0

 

559900

 

Personalmanagement

 

Sonstige Finanzaufwendungen, Beiträge zur Rückdeckungsversicherung für Beamtenpensionen

 

In den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.09.2019 und des Rates vom 25.09.2019 wurde ein Konzept zur Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierung von Pensionslasten im Wege einer Rückdeckungsversicherung für Beamte vorgestellt und verabschiedet.

 

Die Beschlussfassung über die Vergabe des Auftrages zur Rückdeckungsversicherung an die Allianz Lebensversicherung AG erfolgte sodann in der Sitzung des Stadtrates am 11.12.2019.

Zu diesem Zeitpunkt war der Entwurf der Haushaltssatzung 2020 bereits zur Beratung in den Gremien und zur Beschlussfassung (ebenfalls 11.11.2019) eingebracht und konnte dort nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Deckung

Aus der Aktivierung der Finanzanlage werden sonstige Finanzerträge in Höhe von voraussichtlich  789.000 € erzielt.

 

 

 

 

0,00 €

 

 

 

814.299,98 €

 

 

 

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