Beschlussvorschlag:
Der Rat genehmigt die außerplanmäßigen Aufwendungen u. Auszahlungen.
Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2020 sind die folgenden außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen erforderlich. Diese bedürfen der Genehmigung durch den Rat (§ 83 Abs. 2 GO NRW).
Produkt, Sachkonto,
Maßnahme |
Bezeichnung, Begründung
und Deckungsvorschlag |
Ansatz 2020 |
außerplanmäßig |
Aufwand |
Auszahlung |
01.111.08.0 559900 |
Personalmanagement Sonstige
Finanzaufwendungen, Beiträge zur Rückdeckungsversicherung für
Beamtenpensionen In den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses vom
04.09.2019 und des Rates vom 25.09.2019 wurde ein Konzept zur Sicherstellung
einer nachhaltigen Finanzierung von Pensionslasten im Wege einer
Rückdeckungsversicherung für Beamte vorgestellt und verabschiedet. Die Beschlussfassung über die Vergabe des Auftrages zur
Rückdeckungsversicherung an die Allianz Lebensversicherung AG erfolgte sodann
in der Sitzung des Stadtrates am 11.12.2019. Zu diesem Zeitpunkt war der Entwurf der Haushaltssatzung 2020
bereits zur Beratung in den Gremien und zur Beschlussfassung (ebenfalls
11.11.2019) eingebracht und konnte dort nicht mehr berücksichtigt werden. Deckung Aus der Aktivierung der
Finanzanlage werden sonstige Finanzerträge in Höhe von voraussichtlich 789.000 € erzielt. |
0,00 € |
814.299,98 € |
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