Betreff
Erneuerung der Skateanlage im Wurmauenpark
Beschlussfassung über die Fortführung der Planung und Beantragung von Fördermitteln aus dem "Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten"
Vorlage
2101/2020
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen verabschiedet die vom Landschaftsarchitekturbüro Maier vorgelegte Planung zur Erneuerung der Skateanlage im Wurmauenpark und beauftragt die Verwaltung, entsprechende Fördermittel aus dem „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ zu beantragen.


Sachverhalt:

 

Die im Wurmauenpark befindliche im Jahr 1998 errichtete Skateanlage ist sehr marode und kaum noch nutzbar und bedarf der Erneuerung.

 

In seiner Sitzung am 26.06.2018 beauftragte der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung, die Planung und Umsetzung der Skateanlage zu unterstützen, einen Finanzierungsvorschlag zu erarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

 

In enger Abstimmung mit den Nutzern der Anlage, dem Stadtjugendring und Herrn Samardzic als Streetworker der Zille, ist inzwischen von dem beauftragten Büro Maier Landschaftsarchitektur, Köln, eine Planung erarbeitet worden.

 

Die aktuellen Planunterlagen samt Kostenschätzung werden derzeit noch überarbeitet und liegen der Verwaltung zum Zeitpunkt der Einladungserstellung nicht in der tagesaktuellen Fassung vor, werden dem Ratsinfoportal jedoch umgehend hinzugefügt, sobald diese bei der Verwaltung eintreffen.

 

Für die Entscheidung über die weitere Fortführung der Maßnahme besteht ein gewisser Zeitdruck, da erfreulicherweise die Maßnahme zu einem überwiegenden Teil aus Fördermitteln des „Investitionspaktes zur Förderung von Sportstätten“ für das Jahr 2021 finanziert werden könnte, der entsprechende Förderantrag jedoch bis zum 15.01.2021 zu stellen ist.

 

Dieser Investitionspakt entstammt dem jüngsten Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket zum Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Eingesetzt werden können die Finanzhilfen für Anlagen für den Breitensport, die die körperliche Fitness, den Ausgleich von Bewegungsmangel sowie den Spaß am Sport befördern. Aus diesem Paket werden besonders bevorzugt gefördert Maßnahmen, die quartiersbezogene niederschwellige Angebote mit großer Reichweite für Kinder und Jugendliche zum Inhalt haben, zum Beispiel Dirtbike, Basketballfelder oder Ähnliches.

 

Die Skateanlage im Wurmauenpark würde somit sicherlich zu den förderfähigen Maßnahmen gehören, da sie, anders als z.B. Sport im Verein, frei von Verpflichtungen und Kosten selbstbestimmte, ungebundene und flexible sportliche Betätigung ohne Leistungsdruck ermöglicht, und zudem einen Treffpunkt für Kinder und Jugendliche bieten kann.

 

Die Förderquote für das Jahr 2021 beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 


Finanzierung:

 

Die Mittel für den Eigenanteil an der Finanzierung stehen zur Verfügung bei

Produkt 06.366.01.0 Sachkonto 091100 Untersachkonto 09110.40084.


Anlagen: