Beschlussvorschlag:
Nach Prüfung des Jahresabschlusses 2019 durch die örtliche Rechnungsprüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2019 durch den Rat der Stadt Geilenkirchen, wird der Jahresüberschuss in Höhe von 301.066,58 € der Ausgleichsrücklage zugefügt.
Sachverhalt:
Nach Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses ist durch den Rat über die Behandlung des Jahresüberschusses 2019 in Höhe von 301.066,58 € zu beschließen.
Im Sinne des § 75 Abs. 3 GO NRW können Jahresüberschüsse der Ausgleichsrücklage zugefügt werden, sofern die allgemeine Rücklage einen Bestand in Höhe von mindestens 3 Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses der Gemeinde aufweist.
Die Bilanzsumme der Stadt Geilenkirchen zum 31.12.2019 beträgt 235.693.283,42 €. Die allgemeine Rücklage weist zum 31.12.2019 einen Bestand von 91.644.554,01 € aus. Die allgemeine Rücklage macht somit rund 39 % der Bilanzsumme aus.
Die gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor, um den Jahresüberschuss 2019 von 301.066,58 € der Ausgleichsrücklage zuzufügen.