Betreff
Beschluss über die Behandlung des Jahresüberschusses 2019
Vorlage
2106/2020
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Nach Prüfung des Jahresabschlusses 2019 durch die örtliche Rechnungsprüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2019 durch den Rat der Stadt Geilenkirchen, wird der Jahresüberschuss in Höhe von 301.066,58 der Ausgleichsrücklage zugefügt.

 


Sachverhalt:

 

Nach Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses ist durch den Rat über die Behandlung des Jahresüberschusses 2019 in Höhe von 301.066,58 zu beschließen.

 

Im Sinne des § 75 Abs. 3 GO NRW können Jahresüberschüsse der Ausgleichsrücklage zugefügt werden, sofern die allgemeine Rücklage einen Bestand in Höhe von mindestens 3 Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses der Gemeinde aufweist.

 

Die Bilanzsumme der Stadt Geilenkirchen zum 31.12.2019 beträgt 235.693.283,42 . Die allgemeine Rücklage weist zum 31.12.2019 einen Bestand von 91.644.554,01 aus. Die allgemeine Rücklage macht somit rund 39 % der Bilanzsumme aus.

 

Die gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor, um den Jahresüberschuss 2019 von            301.066,58 € der Ausgleichsrücklage zuzufügen.