Betreff
1. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes gemäß § 8a KAG NRW
Vorlage
2117/2021
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Die beigefügte 1. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes gemäß § 8a KAG NRW wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

In der Ratssitzung am 17.12.2020 (Vorlage 2038/2020) wurde die erstmalige Aufstellung eines Straßen- und Wegekonzeptes gemäß § 8a KAG NRW für die Stadt Geilenkirchen auf Grundlage der seinerzeit geltenden Investitionsplanung beschlossen.

 

Eine 1. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes für den Zeitraum 2021-2025 ist nun notwendig, da dieses an die neue Investitionsplanung des Haushaltsplanes 2021 anzupassen ist.

 

Neben der, nach dem erlassenen Muster aufzubauenden, 1. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes ist der Vorlage eine weitere Aufstellung beigefügt, die die Änderungen der 1. Fortschreibung (2021) gegenüber der Vorjahresplanung (Ersterstellung 2020) dokumentiert.

 

 

Weitere Erläuterungen:

 

Ziel dieses Konzeptes ist es, sowohl dem Stadtrat eine Grundlage für künftige Entscheidungen zu Mittelbereitstellung als auch für die Bürgerinnen und Bürger eine transparente Informationsgrundlage für künftige Straßenausbaumaßnahmen zur Verfügung zu stellen.

 

Das Konzept ist lediglich informeller Natur und beinhaltet keine Vorentscheidungen über eine konkrete Straßenausbaumaßnahme bzw. über eine Straßenunterhaltungsmaßnahme. Es ist jedoch Voraussetzung für den Erhalt der seitens des Landes in Aussicht gestellten Förderung der Straßenbaubeiträge (50%), die von Fall zu Fall seitens der Verwaltung zu beantragen ist.