Betreff
Genemigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 GO NRW - Aussetzung der Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen/Tagespflege & in den städt. Schulen für den Monat Januar 2021
Vorlage
2119/2021
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Rat der Stadt Geilenkirchen genehmigt den Dringlichkeitsbeschluss vom 15.01.2021 über die Aussetzung der Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege für den Monat Januar 2021 und die Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge.

 

b)     Der Rat beschließt ebenfalls, auf die Erhebung der Elternbeiträge für schulische Betreuungsangebote im Monat Januar 2021 zu verzichten.


Sachverhalt:

 

Über die Aussetzung der Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege für den Monat Januar 2021 und die Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge wurde der als Anlage beigefügte Dringlichkeitsbeschluss vom 15.01.2021 gefasst.

 

Die Dringlichkeitsentscheidung bedarf gem. § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW der Genehmigung des Rates in seiner nächsten Sitzung.

 

Das Land hat darüber hinaus nach Fassung des Dringlichkeitsbeschlusses entschieden, ebenfalls 50 % der Einnahmeausfälle für den Verzicht auf die Elternbeiträge für schulische Betreuungsangebote im Monat Januar 2021 zu übernehmen, sodass auch hierüber ein entsprechender Beschluss gefasst werden kann.