Betreff
Abschluss einer Planungsvereinbarung für den möglichen Abschluss einer Eisenbahnkreuzungsvereinbarung für die EÜ Lamersberg
Vorlage
2120/2021
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt schließt mit der DB Netz AG eine Planungsvereinbarung zur Ermittlung des städtischen Kostenanteils im Rahmen einer ggf. zu schließenden Eisenbahnkreuzungsvereinbarung für die Ausführung der EÜ Lamersberg als Rechteckquerschnitt mit einer Durchfahrtshöhe von 3,80m.  


Sachverhalt:

 

Wie bereits bekannt und auch bereits in einer früheren Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses vorgestellt, beabsichtigt die DB die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen über das Beeckfließ und über die Straße Am Lamersberg von Würm nach Beeck. Mit der Überführung über die Straße gibt es bereits seit längerem Probleme wegen der Durchfahrtshöhe der Rundbogendurchfahrt. So können insbesondere die Linienbusse der WEST diesen Weg nicht mehr benutzen, da technische Aufbauten auf den Bussen (Klimaanlagen, etc.) mittlerweile zu hoch geworden sind. Dies führt zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Linienführung durch Beeck. Auch für die Feuerwehr ist die Durchfahrt nur langsam und mit großer Vorsicht zu bewerkstelligen, erst Recht ergeben sich ohnehin Schwierigkeiten für den landwirtschaftlichen Verkehr.

 

Mit der Bahn wurden mehrere Gespräche geführt um diese Situation im Zuge der Erneuerung zu verbessern. Rechtlich ist die Situation jedoch so zu bewerten, dass jede von der Stadt als Straßenbaulastträger gewünschte Änderung, ein sogenanntes Aufweitungsverlangen, zu einer Kostenbeteiligung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz führt. Dies wird in einer Eisenbahnkreuzungsvereinbarung fixiert.

 

Technisch wurden verschiedene Lösungsmöglichkeiten diskutiert, dabei wäre weiterhin die Ausgestaltung der Durchfahrt als Kastenprofil mit einem Rechtseckquerschnitt und einer Durchfahrtshöhe von 3,80 m zu favorisieren. Andere Möglichkeiten wie insbesondere das Tieferlegen der Fahrbahn würden die Durchfahrtshöhe 1. nur gering erhöhen und keine Sicherheit für eine langfristige Lösung liefern und verursachen 2. auch erhebliche Probleme bei den Fundamenten des gesamten Bauwerks und der Entwässerung der Straße, so dass auch diese Variante mit erheblichen Kosten und zudem noch größerem Planungsaufwand verbunden wäre.

 

Entgegen allererster Aussagen der Bahn hat sich der finanzielle Aspekt zwischenzeitlich bereits insoweit für die Stadt verbessert, als das auch die Bahn selbst ein Aufweitungsverlangen geäußert hat, wonach die Überführung in der Breite vergrößert werden soll. Dadurch würde der von der Stadt zu tragende Anteil geringer ausfallen. Trotzdem stellen die bereits im vergangenen Jahr im Umwelt- und Bauausschuss vorgetragenen ca. 600.000 € weiterhin eine erhebliche Investition dar. Die Zahlen basieren jedoch bislang nur auf groben Schätzungen.

 

Um zu einer verlässlichen Aussage zu gelangen, wäre eine detaillierte Umplanung durch das von der Bahn beauftragte Planungsbüro erforderlich. Dazu ist eine Planungvereinbarung mit der DB abzuschließen. Die Kosten für die Umplanung sind von der Stadt zu tragen. Der Aufwand wird zum jetzigen Zeitpunkt auf etwa 10.000 € geschätzt. Zu beachten ist, dass mit Fortschreiten des Projekts der Kostenaufwand für eine Umplanung weiter steigt, da natürlich die Planungen immer detaillierter werden. Zudem steigen Terminrisiken, wenn der Zeitplan der Bahn nicht eingehalten werden kann. Das Projekt ist zusammen mit der Brücke über das Beeckfließ bereits jetzt mit entsprechenden Sperrzeiten der Strecke im Jahr 2023 eingeplant, eine separate Sperrung der Strecke für das Bauwerk Am Lamersberg würde zu einer erheblichen Kostensteigerung führen.

 

Nach erfolgter Umplanung könnte der Rat dann auf Basis einer soliden Kostenermittlung entscheiden, ob an dem Aufweitungsverlangen festgehalten und eine Eisenbahnkreuzungsvereinbarung mit entsprechendem Inhalt abgeschlossen werden soll.

 

Grundsätzlich wäre der städtische Anteil für die Maßnahme nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz gemäß der Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus mit bis zu 80 % förderfähig. Ob ein konkreter Förderantrag Erfolg haben würde, kann natürlich nicht sicher beurteilt werden, da dies auch immer von den Förderschwerpunkten eines Programmjahres und der Nachfrage insgesamt nach Mitteln aus dem Programm abhängt. Die Verwaltung würde sich bemühen, von der Bezirksregierung eine Tendenz in Erfahrung zu bringen, wie dort die Erfolgsaussichten eines entsprechenden Antrags gesehen würden.

 

Die Verwaltung wird in der Sitzung über den aktuellen Stand berichten, da derzeit noch Abstimmungsgespräche mit der DB stattfinden.


Finanzierung:

 

Die Mittel werden im Wege einer außerplanmäßigen Ausgabe bereitgestellt.