Betreff
Belegung der Tageseinrichtungen für Kinder im Kindergartenjahr 2021/2022
Vorlage
2147/2021
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der vorliegenden Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2021/2022 im Bereich der Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege wird zugestimmt.


Sachverhalt:

 

Nach den §§ 24 und 38 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) gewährt das Land NRW dem Jugendamt auf der Grundlage einer bis zum 15. März vorzulegenden Mitteilung für jedes Kind, das im Jugendamtsbezirk in einer Kindertageseinrichtung  oder in der Kindertagespflege betreut werden soll, jeweils einen pauschalierten Zuschuss. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen stellt im Erlass vom 09.04.2014 klar, dass die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen die Bedarfsfeststellung aufgrund der Jugendhilfeplanung voraussetzt. In diesem Rahmen wird entschieden, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den einzelnen Einrichtungen angeboten werden. Die Entscheidung bedarf eines formellen Beschlusses des Jugendhilfeausschusses, der bei Abgabe der Mitteilung vorliegen muss.

 

Die anliegenden Aufstellungen zeigen die durch die Verwaltung vorbereitete Planung der Gruppenstrukturen für das Kindergartenjahr 2021/2022. Die Planung erfolgte in Absprache und im Einvernehmen mit den Trägern der Einrichtungen und spiegelt die sich aus dem Anmeldeverfahren ergebenden Bedarfe unter Zugrundelegung der derzeitigen Auslastung aller Einrichtungen wieder.

 

Unter Bezugnahme auf die Ausführungen zum Tagesordnungspunkt 1 der Sitzung wurden die durch die Erweiterung der städt. Kita in Bauchem entstandenen und zwischenzeitlich in Betrieb gegangenen neuen Gruppen sowie die Gruppen der aktuell im Bau befindlichen städt. Kita „Wurmmatrosen“ an der Martin-Heyden-Straße in die Jugendhilfeplanung aufgenommen. Auch die beiden von der Lebenshilfe Heinsberg ab dem nächsten Kita-Jahr im Vorgriff auf die entstehende Kita der Lebenshilfe in Hünshoven betriebenen Gruppen wurden in die Jugendhilfeplanung aufgenommen. Die Lebenshilfe wird für den Betrieb der Gruppen die derzeit noch von der Stadt als Träger genutzten Räumlichkeiten „An der Friedensburg“ nutzen.

 

Die Anzahl der voraussichtlich im Kindergartenjahr 2021/2022 im Rahmen der Kindertagespflege zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze findet sich ebenfalls in der beigefügten Anlage, die Grundlage des zu fassenden Beschlusses ist.

 

Bei den in der Anlage aufgeführten Tabellen handelt es sich um Vorgaben des Landes, um einheitlich gefasste und für das Land nachvollziehbare  Beschlüsse zu erhalten.