Betreff
Kommunalumfrage 2020 - Zukunft Innenstadt (Vorhaben für Geilenkirchen)
Vorlage
2171/2021
Art
Vorlage

Sachverhalt:

 

Ende 2020 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW (MHKBG) die Ergebnisse einer im Sommer 2020 durchgeführten Kommunalabfrage über die Zukunft der Innenstädte und Zentren veröffentlicht.

 

Mit der Kommunalabfrage war das Ziel verbunden, Einschätzungen der Kommunen über die örtlichen Handlungsschwerpunkte heute und in der Zukunft zu gewinnen.

 

Die Punkte Sauberkeit und Sicherheit wurden als wichtigste Zukunftsfaktoren eingestuft. Die Themenschwerpunkte Gastronomie, Freizeit, Kultur, Tourismus, Dienstleistungen und medizinische Angebote nehmen neben der Handelsfunktion immer mehr an Bedeutung zu. Um auch zukünftig attraktiv und stabil bleiben zu können, stehen Innenstädte und Zentren in NRW vor der Aufgabe, sich vielfältiger aufzustellen.

 

Ein Ergebnisschwerpunkt lag in der zukünftigen Entwicklung von Einzelhandelsstandorten in der Innenstadt:

 

Innenstädte müssen zukünftig mehr sein als „nur“ ein Einzelhandelsstandort. Sie werden vermehrt zu Zentren der Begegnung, der Gastronomie und der Naherholung.

 

Infolge der COVID-19-Pandemie wird davon ausgegangen, dass zusätzliche Verlagerungen von Umsatzverteilungen zu Lasten des stationären Einzelhandels erfolgen werden. Nach Einschätzung der Städte und Gemeinden, die an der Umfrage teilgenommen haben, wird davon ausgegangen, dass die Corona-Krise weitreichende Veränderungen in der Einzelhandelslandschaft mit sich bringen wird. 69% der Befragten gehen davon aus, dass eine Beschleunigung des Strukturwandels im Einzelhandel und damit verbunden auch eine Schädigung der Zentren durch Geschäftsaufgaben zu erwarten ist.

 

Unter dem Dach der Landesinitiative „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen“ stellt die Landesregierung derzeit Mittel in Höhe von 70 Millionen Euro zur Verfügung, um von Leerstand und Schließungen betroffene Städte zu unterstützen.

 

Die Stadt Geilenkirchen befindet sich derzeit in der Antragsstellung für zwei Fördergegenstände im Rahmen des „Sofortprogramm Innenstadt 2020“.

 

Zum einen handelt es sich hier um den „Verfügungsfonds Anmietung“. Hierbei können leerstehende Ladenlokale für einen Zeitraum von zwei Jahren angemietet und zu einem reduzierten Mietpreis weitervermietet werden. Die Landesregierung übernimmt dabei 70% der Alt-Miete. Für den Mieter werden 20% der Alt-Miete angerechnet und der verbleibende Anteil von 10% entfällt als Eigenanteil auf die Kommune.

 

Der zweite Fördergegenstand umfasst den „Anstoß eines Zentrummanagements“. Das Zentrumsmanagement beinhaltet folgende Bausteine:

 

-         Analyse der Chancen zur Umwandlung von Immobilien in andere Nutzungen.

-         Visualisierung des Konzentrationsbereiches auf Grundlage der Analyse der vorhandenen oder sich entwickelnden Situation.

-         Durchführung von Informationsveranstaltungen, Workshops und Einzelberatungen zur Information von Eigentümern und Vermeidung von Leerstand.

-         Moderation zwischen den Immobilieneigentümern oder zwischen Immobilieneigentümern und Kommune.

-         Maßnahmen des Innenstadtmarketings und der Öffentlichkeitsarbeit unter Berücksichtigung der Dachmarke der Landesinitiative „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen.“

 

Über den weiteren Verlauf der Antragsstellung wird die Verwaltung den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung entsprechend informieren.

 

Weiterhin wird die Stadt Geilenkirchen dem Netzwerk Innenstadt NRW ab März 2021 beitreten.

 

Das Netzwerk Innenstadt NRW ist eine Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stärkung der Innenstädte und Ortsteilzentren. Es dient dem interkommunalen Austausch von Spezialwissen, der Organisation von Veranstaltungen zu innerstädtischen Aufgaben- und Problemstellungen und unterstützt den Einstieg in lokale Vorhaben und regionale Kooperationen. Im Vordergrund steht dabei der gegenseitige Erfahrungsaustausch aus der Praxis für die Praxis sowie die Unterstützung und Qualifizierung der inhaltlichen Arbeit vor Ort auf Verwaltungs- und politischer Ebene.

 

Aufgrund der Corona-Krise wird der Jahresbeitrag für die nächsten drei Jahr vom Land NRW übernommen.