Beschlussvorschlag:
In neuen Baugebieten, die durch die Stadt Geilenkirchen und/oder ihre Partner erschlossen werden, werden in Zukunft mindestens 1/3 der Fläche für Mehrfamilienhäuser vorgesehen.
In zu bauenden Mehrfamilienhäusern wird ein „Drittelmix“ aus Komfort-, Standard- und Sozialwohnungen im selben Gebäude vorgeschrieben.
Mit Schreiben vom 25.02.2021 (siehe Anlage)
hat die Fraktion der SPD Geilenkirchen beantragt, in der Ausschusssitzung das
Thema „Gesellschaftsförderndes Leben und Wohnen in Geilenkirchen“ zu behandeln.
Aus Sicht der Verwaltung geht es lt. Antrag inhaltlich
darum, bei der Entwicklung von Baugebieten neben Einzelhausbebauungen auch den
Geschosswohnungsbau zu forcieren. Dabei sollten nach Ansicht der SPD-Fraktion
potenzielle Investoren zur Umsetzung eines so genannten Drittelmixes aus
Komfort-, Standard- und Sozialwohnungen verpflichtet werden.
In der Vergangenheit wurde die Thematik
bereits mehrfach im Rahmen von Ausschuss- und Ratssitzungen behandelt (siehe
Vorgänge 1541/2019 und 1545/2019).
Zwischenzeitlich ist man bei aktuellen
Bauleitplanverfahren (Loherhof I und II, Vorentwurf Fliegerhorstsiedlung) dazu
übergegangen, in den Plangebieten grundsätzlich Flächen für den Geschosswohnungsbau
festzusetzen. Natürlich können gem. § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB in einem
Bebauungsplan Flächen festgesetzt werden, auf denen ganz oder teilweise nur
Wohngebäude errichtet werden dürfen, die mit Mitteln der sozialen
Wohnraumförderung gefördert werden könnten. Dies hätte zur Folge, dass
Gebäude lediglich ihrer baulichen Konzeption nach die Anforderungen des
sozialen Wohnungsbaus erfüllen müssen, um den Vorgaben des jeweiligen
Bebauungsplans zu entsprechen. Ihre konkrete Nutzung zu diesem Zweck kann
allerdings nicht mit den Mitteln bauplanungsrechtlicher Festsetzungen
vorgegeben werden.
Die Verwaltung ist Auffassung, dass die
Festlegung einer starren Geschosswohnungsbauquote nicht zielführend ist und
auch berücksichtigt werden muss, wo die Baugebiete entstehen (z.B.
Stadtkernnähe, Infrastruktur). Daher sollte im Zuge des jeweiligen
Bauleitplanverfahrens von Fall zu Fall über die Mehrfamilienhausbebauung
entschieden werden.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange werden bei den zuständigen Stellen (Sozialamt, Kreis
Heinsberg) Informationen zum Wohnraumbedarf eingeholt. So ist gewährleistet,
dass die Bebauungspläne dem jeweils aktuellen Wohnraumbedarf gerecht werden
können.
Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren
auch im so genannten unbeplanten Innenbereich zahlreiche Vorhaben des
konventionellen Geschosswohnungsbaus verwirklicht.