Betreff
Vorlage der Ermächtigungsübertragungen ins Haushaltsjahr 2021
Vorlage
2185/2021
Art
Informationsvorlage
Sachverhalt:
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 10.04.2019 über die Grundsätze der Ermächtigungsübertragung nach § 22 KomHVO beschlossen.
Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- bzw. Finanzplan des Folgejahres vorzulegen.
Die von der Verwaltung vorgenommenen Ermächtigungsübertragungen werden als Anlage rechtzeitig vor der Sitzung nachgereicht.
Anlagenverzeichnis:
Ermächtigungsübertragungen (werden nachgereicht)