Betreff
Vorlage der Ermächtigungsübertragungen ins Haushaltsjahr 2021
Vorlage
2185/2021
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 10.04.2019 über die Grundsätze der Ermächtigungsübertragung nach § 22 KomHVO beschlossen.

Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- bzw. Finanzplan des Folgejahres vorzulegen.

 

Die von der Verwaltung vorgenommenen Ermächtigungsübertragungen werden als Anlage rechtzeitig vor der Sitzung nachgereicht.


Anlagenverzeichnis:

 

Ermächtigungsübertragungen (werden nachgereicht)