Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Fortsetzung der
Wohnberatung durch die Franziskusheim gGmbH für den Zeitraum 01.07.2021 –
31.12.2023 zu unterstützen und die Kofinanzierung in Höhe von 12.300,- €
jährlich bereitzustellen.
Sachverhalt:
Auf
den beigefügten Antrag wird verwiesen.
Aufgrund
des Ratsbeschlusses vom 10.04.2019 wurde zwischen der Stadt Geilenkirchen und
der Franziskusheim gGmbH ein Kooperationsvertrag über die Einrichtung einer
Wohnberatungsstelle geschlossen. Bestandteil des Kooperationsvertrages, der für
den Zeitraum vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2021 abgeschlossen worden ist, ist
auch die Finanzierung einer Stelle mit einem Umfang von 50 % einer
Vollzeitstelle. Der Anteil der Stadt beträgt danach 9.900,- € jährlich. In
derselben Höhe gewährt die soziale Pflegeversicherung einen Zuschuss. Der
Restbetrag wird von der Franziskusheim gGmbH aufgebracht. Die Beteiligung der
Stadt ist Voraussetzung für die Kofinanzierung durch die Pflegeversicherung.
Der
vorliegende Antrag zielt darauf ab, die Maßnahme ab dem 01.07.2021 bis zum
31.12.2023 fortzusetzen. Da die Grundlagen für die Personalkostenberechnung
zwischenzeitlich durch den Fördergeber angepasst worden ist, würde sich der
Finanzierungsanteil der Stadt und der Pflegeversicherung auf je 12.300,- €
jährlich erhöhen. Der Anteil der Franziskusheim gGmbH beliefe sich auf 16.400,-
€ jährlich.
Damit
eine Entscheidung und damit die Beantragung der Fördermittel zeitnah erfolgen
können, sind die fachliche Beratung in einer zusätzlichen Sitzung des
Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport und Kultur und die abschließende
Entscheidung durch den Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
vorgesehen.
Der
Geschäftsführer der Franziskusheim gGmbH, Herr Frenken, sowie die Leiterin der
Wohnberatung, Frau Klossek, werden das Projekt in der BSSK-Sitzung anhand einer
Präsentation erläutern sowie über die bisherigen Erfahrungen berichten. Sie
stehen in beiden Sitzungen für Fragen zur Verfügung.