Betreff
Antrag der SPD-Fraktion: Hissen der Regenbogenflagge in Geilenkirchen
Vorlage
2212/2021
Art
Vorlage

Sachverhalt:

 

Auf den in der Anlage beigefügten Antrag der SPD-Fraktion wird verwiesen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Beflaggung an öffentlichen Gebäuden ist landesweit durch das Gesetz über das öffentliche Flaggen vom 10. März 1953 geregelt und wird in seinen Einzelheiten u.a. in der Beflaggungsverordnung wie auch der Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über das öffentliche Flaggen vom 15.12.2005 konkretisiert.

Im Ergebnis wird durch die Regelungen der Rahmen vorgegeben, an welchen Tagen, zu welchen Anlässen, in welcher Form eine Beflaggung vorgenommen wird. Jedoch wird unter Ziffer 2.3.1 in der Verwaltungsvorschrift die Möglichkeit eingeräumt, dass Kommunen „[…] aus eigener Entscheidung flaggen (können), wenn dies aus örtlicher Veranlassung geboten oder wünschenswert erscheint.“

Im Rahmen dieses Ermessensspielraums hat jede Kommune die Möglichkeit, frei über eine mögliche zusätzliche Beflaggung zu entscheiden. Soweit jedoch einmal mit dieser freien Handhabung der Beflaggung begonnen wird, ist es für die Kommune schwer, hiervon wieder Abstand zu nehmen. Stellt eine weitere interessierte Person, Vereinigung etc. einen Antrag auf Hissen einer Flagge, kann aus dem gesetzten Präzedenzfall bereits ein Rechtsanspruch erwachsen sein. Werden also Anträge auf Beflaggung des Rathauses außerhalb des Verordnungsrahmens bewilligt, kann hierdurch eine rechtsverbindliche Verwaltungspraxis begründet werden. Aufgrund der Selbstbindung der Verwaltung als Ausdruck des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes nach Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz entsteht schnell eine Pflicht auf Seiten der Behörde, auch weiterhin und bei anderen Antragstellern so zu verfahren.

 

Vor diesem – formalen – Hintergrund rät die Verwaltung von der Zustimmung zum Antrag ab. Gleichzeitig wird betont, dass sich die Stellungnahme der Verwaltung ausschließlich auf die rechtliche Handhabung der Beflaggung bezieht.        

 

Beschlussvorschlag:

 

In jedem Jahr am 17. Mai, dem internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT), wird die Regenbogenflagge am Rathaus gehisst.