Betreff
Zuleitung des Jahresabschlusses 2020 an den Rat und Weiterleitung zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss
Vorlage
2215/2021
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat leitet den Entwurf des Jahresabschlusses 2020 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.


Sachverhalt:

 

Im Haushaltsjahr 2020 wurde ein Fehlbetrag aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von -1.389.921,78 € erwirtschaftet. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, welcher vor Beginn der COVID-19-Pandemie durch den Rat beschlossen wurde, sah noch einen Fehlbetrag von -1.976.129,00 € vor. Das nun erwirtschaftete Ergebnis entspricht einer Verbesserung um 586.207,22 € gegenüber dem Planansatz. Besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass diese Verbesserung trotz der vielfältigen, negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die städtischen Finanzen realisiert werden konnte.

 

Zur haushaltsrechtlichen Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen im kommunalen Haushalt hat der Gesetzgeber das sog. NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG) beschlossen. 

Demnach ist bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 die Summe der Haushaltsbelastung infolge der COVID-19-Pandemie durch Mindererträge beziehungsweise Mehraufwendungen zu ermitteln.

Für den Jahresabschluss 2020 erfolgte diese Ermittlung durch eine gesonderte Erfassung der konkreten Belastungen des beschlossenen Haushaltes 2020. Soweit die Haushaltsbelastungen nicht oder nicht in vollem Umfang konkret ermittelt werden können, wurde hilfsweise eine Nebenrechnung vorgenommen. Hierzu erfolgte eine Gegenüberstellung der entsprechenden Teile der Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2020, für welche die Haushaltsbelastung nicht oder nicht im vollen Umfang ermittelt werden konnte, mit dem korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung für 2020.

Die so ermittelte Summe der Haushaltsbelastung in Höhe von 1.120.313,17 € ist als außerordentlicher Ertrag im Rahmen der Abschlussbuchungen in die Ergebnisrechnung einzustellen und bilanziell gemäß § 6 gesondert zu aktivieren.

 

Unter Berücksichtigung dieses außerordentlichen Ertrages in Höhe von 1.120.313,17 € schließt das Jahresergebnis 2020 mit einem Fehlbetrag in Höhe von -269.608,61 € ab. Dieser Fehlbetrag kann durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden.

 

In der Finanzrechnung schließt das Haushaltsjahr 2020 mit einem Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von -2.635.413,46 € ab. Auch dies ist eine deutliche Verbesserung um 5.961.913,54 € gegenüber der Planung, die noch einen Finanzmittelfehlbetrag von ‐8.597.327,00 € vorsah.

Die Gründe hierfür liegen insbesondere in dem Umstand, dass geplante Baumaßnahmen nicht zeitgerecht begonnen werden konnten. Insofern sind die Auszahlungen lediglich in Folgejahre verschoben.

 

Aufgrund der trotz der COVID-19-Pandemie guten Liquiditätslage der Stadt mussten im Haushaltsjahr keine originären Investitionskredite aufgenommen werden. Es wurden lediglich Investitionskredite aus dem Programm „Gute Schule 2020“ in Höhe von 1.070.314,00 € aufgenommen. Die Tilgung dieser Darlehen übernimmt das Land. Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen betragen unter Berücksichtigung der planmäßig erfolgten Tilgungen zum 31.12.2020 nun 16.536.125,51 € (31.12.2019: 16.949.083,93 €). Dies entspricht einer Entschuldung um 412.958,42 €. Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung betragen zum 31.12.2020 70.092,64 €. (31.12.2019: 74.046,60 €). Auch hierbei handelt es sich um Kredite aus dem Programm „Gute Schule 2020“, deren Tilgung das Land übernimmt. Die nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung 2020 in Höhe von 9.619.327 € wird in das Haushaltsjahr 2021 übertragen.