Betreff
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses gem. § 60 GO NRW über die Bereitstellung von Finanzmitteln im Rahmen des Förderprogramms "Sofortprogramm Innenstadt" im Wege einer außerplanmäßigen Leistung (§ 83 GO NRW)
Vorlage
2219/2021
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat genehmigt den Dringlichkeitsbeschluss vom 21.04.2021.

 


Sachverhalt:

 

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW stellt mit dem „Sofortprogramm Innenstadt“ Landesmittel zur Verfügung, um Kommunen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie von Leerstand in Handel und Gastronomie betroffen sind, Möglichkeiten zu eröffnen, mit zusätzlichen Mitteln aktiv zu handeln mit dem Ziel, die Innenstädte zu beleben.

 

Als Grundlage für die Beantragung der Landesmittel und die in diesem Zusammenhang erforderliche außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln zur Leistung von Aufwendungen bzw. Auszahlungen (Mieten u. Pachten) wurde der als Anlage beigefügte Dringlichkeitsbeschluss vom 21.04.2021 gefasst.

 

Der Dringlichkeitsbeschluss bedarf der Genehmigung der Rates (§ 60 Abs. 1 GO NRW).