Beschlussvorschlag:
Der Rat genehmigt den Dringlichkeitsbeschluss vom 21.04.2021.
Sachverhalt:
Das
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW stellt mit dem
„Sofortprogramm Innenstadt“ Landesmittel zur Verfügung, um Kommunen, die
aufgrund der COVID-19-Pandemie von Leerstand in Handel und Gastronomie
betroffen sind, Möglichkeiten zu eröffnen, mit zusätzlichen Mitteln aktiv zu
handeln mit dem Ziel, die Innenstädte zu beleben.
Als
Grundlage für die Beantragung der Landesmittel und die in diesem Zusammenhang erforderliche
außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln zur Leistung von Aufwendungen bzw.
Auszahlungen (Mieten u. Pachten) wurde der als Anlage beigefügte
Dringlichkeitsbeschluss vom 21.04.2021 gefasst.
Der
Dringlichkeitsbeschluss bedarf der Genehmigung der Rates (§ 60 Abs. 1 GO NRW).