Betreff
Antrag der Fraktionen CDU und Bürgerliste auf Erlass von Betriebskosten, Raummieten u.a. für Vereine und vereinsähnliche Einrichtungen
Vorlage
2223/2021
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Vereinen oder vereinsähnlichen Einrichtungen, die in den Monaten Januar bis Juni 2021 Betriebskosten, Raummieten oder ähnliche Abgaben an die Stadt Geilenkirchen entrichten müssen, jedoch aufgrund der Corona-Einschränkungen keine -oder nur sehr geringe- Einnahmen erzielen können, werden für diesen Zeitraum diese Kosten erlassen.


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 27.04.2021 beantragen die Fraktionen CDU und Bürgerliste „Vereinen und vereinsähnlichen Einrichtungen, die im Jahr 2021 Betriebskosten, Raummieten oder ähnliche Abgaben an die Stadt Geilenkirchen entrichten müssen, jedoch aufgrund der Corona-Einschränkungen keine  -oder nur sehr geringe- Einnahmen erzielen können, für diesen Zeitraum diese Kosten zu erlassen.“  

Hinsichtlich der Begründung wird auf den beigefügten Antrag verwiesen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung kann die Argumente gut nachvollziehen und bestätigen. Verschiedene Vereine haben bereits eine Stundung der Betriebskosten und Raummieten für das Jahr 2021 beantragt. Der nun beantragte Erlass würde über die bloße Stundung hinausgehen. Unstrittig ist jedenfalls, dass fest eingeplante Einnahmen der Vereine durch die corona-bedingten Einschränkungen ersatzlos weggefallen sind, und die Vereine auch keine Chance haben, ersatzweise Einnahmen zu generieren.

 

Der Erlass sollte zunächst für die Monate Januar-Juni des Jahres 2021 ausgesprochen werden. Sollte sich die Situation im zweiten Halbjahr 2021 nicht verbessern, könnte auch für diesen Zeitraum erneut über einen Erlass beschlossen werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind folgende Vereine betroffen:

-         Bürgerhaus Bauchem gGmbH für das Bürgerhaus Bauchem

-         Förderverein der Ortsvereine Würm e.V. für die Bürgerhalle Würm

-         Schützenbruderschaft Grotenrath für die Alte Schule Grotenrath

-         Vereinigte Ortsvereine Beeck e.V. für die Turnhalle in Beeck

 

Folgende Betriebskosten / Nutzungsentschädigungen fallen nur bei tatsächlicher Nutzung an und sind daher nicht gesondert zu erlassen:

-         Benutzungsgebühren der Vereine für das Hallenbad

-         Mieten für die Nutzung der Aula der Realschule oder der Mensa der Gesamtschule

-         Mieten für die Benutzung von Bühnenteilen

 

Durch den Erlass wäre im ersten Halbjahr 2021 mit Ertragsausfällen im städtischen Haushalt in Höhe von rund 8.000 € zu rechnen.