Betreff
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses gem. § 60 GO NRW - Fortführung der Teilfinanzierung der Wohnberatungsstelle in Trägerschaft der Franziskusheim gGmbH
Vorlage
2225/2021
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.04.2021 zur Fortführung der Teilfinanzierung der Wohnberatungsstelle in Trägerschaft der Franziskusheim gGmbH.


Sachverhalt:

 

Nach der Vorberatung in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport und Kultur am 28.04.2021 traf der Haupt- und Finanzausschuss an demselben Tag die Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW, mit der Franziskusheim gGmbH den Kooperationsvertrag über das Angebot einer Wohnberatung für den Zeitraum 01.07.2021 – 31.12.2023 fortzusetzen und unter der Voraussetzung einer gleichhohen Förderung durch die soziale Pflegekasse eine Kofinanzierung von 12.300,- € jährlich zu leisten.

 

Nach § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidungen sind dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.