Betreff
Anpassung der Entgelte in der Kindertagespflege zum 01.08.2021
Vorlage
2236/2021
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Erhöhung der Entgelte in den Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Geilenkirchen zur finanziellen Ausgestaltung der Kindertagespflege um 0,83% mit Wirkung ab dem 01.08.2021. Die im Entwurf vorliegende Fassung der Richtlinien tritt damit am 01.08.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung der Richtlinien (Beschlussfassung vom 01.12.2020) außer Kraft.


Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 01.12.2020 Änderungen in den Richtlinien zur finanziellen Ausgestaltung der Kindertagespflege im Jugendamtsbezirk Geilenkirchen und die neuen Richtlinien in diesem Zusammenhang im Gesamten beschlossen. Nach Nr. 2 der Richtlinien erfolgt zukünftig jährlich eine Anpassung der Tagespflegeentgelte in Anlehnung an die Regelung des § 37 KiBiz. Hiernach teilt das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW als oberste Landesjugendbehörde jährlich jeweils im Dezember einen Index mit, um den die Kindpauschalen ab dem 01.08. des Folgejahres erhöht werden. Der Index berücksichtigt neben Veränderungen der Sachkosten insbesondere auch Personalkostensteigerungen. Das Ministerium hat im Dezember 2020 einen Steigerungsindex zum 01.08.2021 i. H. v. 0,83% mitgeteilt.

Die in dem vorliegenden Entwurf der Richtlinien enthaltenen Entgelte wurden bereits um den vorgenannten Index erhöht.