Betreff
Aufstockung des Zuschusses für die Koordinierungsstelle Frühe Hilfen im Kreis Heinsberg
Vorlage
2242/2021
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Geilenkirchen gewährt der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen im Kreis Heinsberg mit Wirkung ab dem 01.01.2021 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 12 % der Differenz zwischen der Summe der an die Jugendämter im Kreis Heinsberg geleisteten Zuschüsse aus der Bundesstiftung Fonds Frühe Hilfen und dem erforderlichen Jahresbudget von 161.000 €.


Sachverhalt:

 

Seit dem Jahr 2014 ist die Koordinierungsstelle „Frühe Hilfen“ im Kreis Heinsberg mit Sitz im Kreishaus in Betrieb. Grundlage der Arbeit ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag der Jugendamtskommunen im Kreis Heinsberg. Finanziert wird die Koordinierungsstelle dadurch, dass die Jugendamtskommunen die jährlichen Zuschüsse aus der Bundesstiftung Fonds Frühe Hilfen um 20 % aufstocken und auf Kreisebene zusammenführen. So steht der Koordinierungsstelle seit 2014 ein jährliches Budget von rd. 141.000 € zur Verfügung. Hiervon trägt die Stadt Geilenkirchen einen Anteil von 15.000 € (12.500 € Bundesmittel zuzüglich Aufstockung von 2.500 €).

 

Die Koordinierungsstelle hat die Aufgabe, Hilfsangebote für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende des dritten Lebensjahres der Kinder zu  entwickeln, zu fördern und durchzuführen und alle Akteure, die in diesem Feld tätig sind, zu vernetzen. Ein Arbeitsschwerpunkt und wesentlicher Kostenfaktor ist der Einsatz von festangestellten Familienhebammen. Diese begleiten Frauen und Familien, die ein Kind erwarten oder gerade entbunden haben, sich besonderen psychosozialen Belastungen ausgesetzt sehen und deshalb Unterstützung benötigen. Darüber hinaus hält die Koordinierungsstelle zahlreiche Beratungsangebote vor und organisiert regelmäßig Informationskampagnen, wie aktuell die Plakataktion „Kinder unter drei bleiben Handyfrei“. Die Arbeit der Koordinierungsstelle wird von den Jugendämtern im Kreis sehr geschätzt und die Beratungs- und Unterstützungsangebote werden mit steigender Tendenz genutzt.

 

Die Leiter der Jugendämter im Kreis Heinsberg sind sich einig, dass das Budget nach sieben Jahren um 20.000 € aufgestockt werden muss, um die Angebote in der bewährten Qualität aufrecht zu erhalten. Hinsichtlich der Familienhebammen ist eine geringfügige Aufstockung der Arbeitszeit angedacht. Entgegen der ursprünglichen Ankündigung des Bundes ist die Dynamisierung der Zuschüsse unterblieben. Vielmehr erfolgt die weitere Bezuschussung unter Zugrundelegung des „Königsteiner Schlüssels“. Danach erfolgt die Mittelverteilung nicht unter Berücksichtigung der Zahl der jährlichen Geburten, sondern aufgrund des Anteils der Kinder unter drei Jahren im SGB II – Bezug. Da der Anteil der SGB II – Leistungsbezieher im Kreis Heinsberg relativ gering ist, erhält beispielsweise die Stadt Mönchengladbach bei etwa gleich vielen jährlichen Geburten eine doppelt so hohe Förderung.

 

Um der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen die nötige Planungssicherheit zu geben sollte ihr durch die Jugendämter im Kreis Heinsberg mit Wirkung vom 01.01.2021 zugesichert werden, die jeweilige Differenz zwischen der Summe der Bundeszuschüsse und dem aktuell für erforderlich erachteten jährlichen Budget von 161.000 € aus eigenen Mitteln zu tragen. Die Aufteilung des zusätzlich von den Jugendämtern aufzubringenden Zuschusses erfolgt entsprechend dem Anteil des jeweiligen Jugendamtes an der Summe der Bundeszuschüsse (Geilenkirchen: 12 %). Hiernach errechnet sich für die Stadt Geilenkirchen aktuell ein zusätzlicher jährlicher Zuschuss von 2.399,74 €. Dieser Betrag kann sich in den Folgejahren  aufgrund eines sich verändernden Bundeszuschusses ändern.