Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit
dem Jugendhaus Franz von Sales vertraglich zu vereinbaren, im Falle der
Weiterführung des Regenbogenprojekts in der Zeit vom 01.05.2021 bis 30.04.2022
einen Betriebskostenzuschuss zu leisten. Der Zuschuss beträgt 5 % der
tatsächlich entstehenden Gesamtkosten, höchstens 5 % der laut Bewilligungsbescheid
des Landschaftsverbandes Rheinland förderfähigen Gesamtausgaben.
Sachverhalt:
Das Regenbogenprojekt wird seit
nunmehr zwei Jahren betrieben. Am 30.04.2021 endete der zweite
Bewilligungszeitraum für den Betriebskostenzuschuss des Landes. Das Jugendhaus
Franz von Sales als Träger beantragte die Weiterbewilligung des
Landeszuschusses für die Zeit bis zum 30.04.2022. Ein Bewilligungsbescheid
wurde noch nicht erteilt. Das Jugendhaus Franz von Sales bittet für den Fall
der erwarteten Bewilligung auch den städtischen Zuschuss in bisheriger Höhe
weiter zu leisten. So würde die Fortführung des Regenbogenprojekts dadurch
gesichert, dass die Betriebskosten durch einen Landeszuschuss von 75 %, durch
den städtischen Zuschuss von 5 % und einen Eigenanteil des Trägers von 20 %
finanziert werden. Der städtische Zuschuss würde sich für das gesamte Jahr der
Verlängerung auf insgesamt ca. 800 € belaufen.
Die Verwaltung befürwortet die weitere
städtische Förderung des erfolgreichen Projekts.