Betreff
Einrichtung einer Beratungsstelle für Fälle sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Kreis Heinsberg
Vorlage
2245/2021
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit den anderen Jugendämtern im Kreis Heinsberg einen Kooperationsvertrag mit einem oder mehreren freien Trägern der Jugendhilfe zu schließen. Der Vertrag zielt darauf ab, eine spezialisierte Beratungsstelle für Fälle von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Kreis Heinsberg einzurichten. Der Auftrag beinhaltet die gegenüber dem Träger abzugebende verbindliche Zusage der Übernahme der ungedeckten Personal- und Sachkosten.


Sachverhalt:

 

Die Leiter der Jugendämter im Kreis Heinsberg sehen seit einiger Zeit die Notwendigkeit der Einrichtung einer spezialisierten Beratungsstelle für Fälle sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Zurzeit werden betroffene Familien an Fachberatungsstellen im Düsseldorfer Raum vermittelt. Die Jugendämter übernehmen die anfallenden Kosten für die professionelle Unterstützung der Familien. Pro Jahr werden vom Jugendamt Geilenkirchen  drei bis fünf Familien an die Fachstellen vermittelt. Die hierfür durch das Jugendamt zu tragenden Kosten belaufen sich auf ca. 35.000 €.

 

Die Arbeit der Fachstellen umfasst folgende Bereiche:

 

-         Klärung von Hinweisen auf sexualisierte Gewalt

-         Therapie der Opfer bzw. Begleitung zu weitergehenden Fachstellen, ggf. im stationären Bereich, wie Jugendpsychiatrie und spezielle traumapädagogische Einrichtungen

-         Prozessbegleitung bei Polizei, Gericht und Kliniken

 

Die Einrichtung einer spezialisierten Beratungsstelle im Kreis Heinsberg brächte neben der Ortsnähe für die betroffenen Familien die Möglichkeit, präventive Angebote zu schaffen, wie

 

-         Fortbildungen für ErzieherInnen und LehrerInnen

-         Elternabende für Kitas und Schulen

-         Gezieltere Netzwerkarbeit

 

Eine mit Unterstützung der Jugendamtskommunen eingerichtete Beratungsstelle würde die Jugendämter im Kreis Heinsberg ständig in die konzeptionelle Weiterentwicklung einbinden, so dass die bestmögliche Prävention und Unterstützung für Kinder und Jugendliche  erreicht werden kann.

 

Die bisherigen Bemühungen der Jugendämter, eine Kooperation mit einem geeigneten freien Träger der Jugendhilfe anzubahnen wurden u. a. durch vergaberechtliche Bestimmungen erschwert. Jetzt bietet sich jedoch für die Jugendämter die Chance, kurzfristig die Einrichtung einer Beratungsstelle gemeinsam auf den Weg zu bringen. Das Land bietet aktuell Fördermittel für die Einrichtung zusätzlicher Beratungsangebote bei sexualisierter Gewalt an. Das Förderprogramm sieht vor, dass interessierte und geeignete freie Träger ihrerseits in einem vorgelagerten Verfahren gegenüber dem Land ihr Interesse bekunden. Im Antragsverfahren ist nachzuweisen, dass das vom Träger geplante Beratungsangebot Teil der örtlichen Jugendhilfeplanung ist. Die Beteiligung an einem öffentlichen Vergabeverfahren ist nicht erforderlich.

 

Die Landesförderung beträgt voraussichtlich 80 % der Personalkosten für 2,5 Vollzeitstellen. Die restlichen Personalkosten und die Raum- und sonstigen Sachkosten wären von den Jugendamtskommunen aufzubringen. Die Beratungsstelle benötigt voraussichtlich 3 - 4  Vollzeitstellen im hochqualifizierten Segment. Die Förderungsdauer ist nicht festgelegt. Das Programm enthält jedoch die Regelung, dass entsprechende Beschlüsse der Jugendhilfeausschüsse alle fünf Jahre vorzulegen sind, woraus sich ein längerfristiger Förderansatz ableiten lässt.

 

Aktuell haben drei etablierte freie Träger der Jugendhilfe ihr Interesse an der Einrichtung einer Beratungsstelle bekundet und es findet ein intensiver Austausch mit einer Arbeitsgruppe der Jugendämter zur Konzeptionierung statt. Wahrscheinlich kann die Verwaltung in der Sitzung weitere Informationen zum Stand des Verfahrens geben.

 

Die Verwaltungen der Jugendämter müssen in dieser Phase die Berechtigung erhalten, die Verhandlungen mit Trägern und mit dem Ministerium ohne Verzögerungen gemeinsam fortzusetzen. Die Chancen der Förderung einer Beratungsstelle im Kreis Heinsberg sind nach Aussage des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes hoch. Im Falle des Auslaufens der Förderung wird der von der Stadt Geilenkirchen zu leistende Kostenanteil höher sein, als die aktuell zu bezahlenden Fachleistungsstunden bei Belegung der auswärtigen Beratungsstellen. Diesem Mehraufwand stehen aber eine zu erwartende erhebliche Qualitätssteigerung und eine Ausweitung des Leistungsangebotes gegenüber.