Betreff
Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB für die Errichtung einer Biogasanlage, Genehmigungsbedürftige Anlagen nach § 4 BImSchG
Vorlage
397/2011
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird für die Errichtung der Biogasanlage hergestellt.

 

 


Sachverhalt:

Ein Landwirt aus der Ortschaft Beeck beabsichtigt, in der freien Feldflur zwischen Beeck, Würm und Prummern eine Biogasanlage zu errichten.

 

Es handelt sich hierbei um eine Anlage, für die ein Genehmigungsverfahren nach den Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes durchzuführen ist.       Zuständige Genehmigungsbehörde ist die Kreisverwaltung Heinsberg. Über die    Zulässigkeit der Errichtung einer solchen Anlage wird nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches im Einvernehmen mit der betroffenen Gemeinde entschieden. Nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt Geilenkirchen entscheidet der Umwelt- und Bauausschuss über die Herstellung des Einvernehmens.

Da fehlende Unterlagen zum Zeitpunkt der letzten Ausschusssitzung nicht rechtzeitig vorlagen, konnte eine Erörterung der Angelegenheit im zuständigen Gremium nicht stattfinden.

Insofern erfolgt die Vorlage zur Ratssitzung.

 

Angaben zum geplanten Vorhaben:

 

1. Antrag:                    Errichtung einer Biogasanlage mit sonstigen Anlagen zur       Lagerung von brennbaren Gasen in Behältern mit einem       Fassungsvermögen von 3 Tonnen bis weniger als 30 Tonnen, in Verbindung mit einer Verbrennungsmotoranlage zur Erzeugung von Strom, Prozesswärme oder erhitztem Abgas für den Einsatz von Biogas mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 MW bis weniger als 30 MW

 

2. Leistung:                 elektrische Leistung 499 kW

                                    Feuerungswärmeleistung von 1.243 kW     

 

3. Betriebssitz:            Prof.-Schröder-Straße

                                    52511 Geilenkirchen-Beeck

 

 

 

4. Grundstück:            Gemarkung Beeck

                                    Flur 4

                                    Flurstück 29

 

5. Inbetriebnahme:      2011

 

Der Standort der geplanten Biogasanlage befindet sich auf einer Ackerfläche im   Außenbereich. Sie soll ausschließlich mit nachwachsenden Rohstoffen (Rindergülle, Rindermist und Maissilage) betrieben werden. Diese Inputstoffe kommen aus dem Betrieb des Antragstellers sowie von ortsansässigen Landwirten, die in einem Umkreis von     weniger als 10 km ihre landwirtschaftlichen Betriebe haben. Die Ernte der Betriebe wird unmittelbar an den Anlagenstandort gefahren und in das Silagelager einsiliert. Das bei der Vergärung entstehende Biogas soll in einem Blockheizkraftwerk genutzt und der dabei erzeugte Strom in das öffentliche Netz gespeist werden. Es ist geplant, die anfallende Abwärme für die Trocknung der Gärreste zu nutzen.

 

Die Betriebsabläufe, wie z. B. Anmischung, Vergärung oder Lagerung des Materials, erfolgen in geschlossenen Gebäuden bzw. gasdicht abgeschlossenen Bereichen. Geruchsbelastungen sind daher laut Gutachten nicht zu erwarten.

 

Zusammenfassend sind aus Sicht der Verwaltung für die Stadt Geilenkirchen –     insbesondere für die Ortschaften Lindern und Beeck – keine Beeinträchtigungen erkennbar.

Gegenläufige bauleitplanerische Absichten der Stadt Geilenkirchen sind ebenfalls nicht erkennbar.