Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung von Mitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
Vorlage
2287/2021
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz werden wie in der Vorlage dargestellt verwendet.

 


Sachverhalt:

 

Der Stadt Geilenkirchen wurden im Jahr 2015 Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderfonds des Bundes in Höhe von 1.389.467,43 € bewilligt. Bei einer Förderquote von 90 % bedeutet dies, dass die städtischen Investitionen insgesamt mindestens 1.543.852,70 € betragen müssen, um die Förderung voll zu nutzen. Die Laufzeit des Programms wurde mehrfach verlängert, zuletzt nun bis zum 31.12.2021.

 

Über die Verwendung der Mittel hat der Rat in seiner Sitzung am 21.10.2015 (Vorlage 364/2015) einen ersten Beschluss gefasst und anschließend mehrfach angepasst, am 22.05.2019 (Vorlage 1538/2019), am 11.12.2019 (Vorlage 1708/2019) und zuletzt am 02.09.2020 (Vorlage 1979/2020).

 

Zuletzt war folgende Verwendung vorgesehen:

 

Maßnahme

Gesamtkosten

Fördersumme

Eigenanteil

Energetische Erneuerung der Mehrzweckhalle Lindern

958.775,65 €

862.898,09 €

95.877.56 €

Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung (LED)

431.606,60 €

388.445,94 €

43.160,66 €

Anschaffung von 2 Elektrofahrzeugen

90.000,00 €

81.000,00 €

9.000,00 €

 

Für die restlichen Mittel war angedacht, diese für die Verwendung der Sanierung des Daches an der Grundschule Gillrath zu verwenden, jedoch hat sich herausgestellt, dass diese Maßnahme nicht in die Zuwendungsbestimmungen passt. Um die Mittel nicht verfallen zu lassen, sollen der verbleibende Betrag daher für den 1. Bauabschnitt der energetischen Sanierung an der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule eingesetzt werden. Eine Kombination mit den Mitteln aus dem Programm“Gute Schule“ ist in diesem Umfang möglich.

 

Die Sanierung des Daches in Gillrath war auch ohne die mögliche Förderung bereits geplant und wird auch in diesem Jahr umgesetzt.

 

Somit würde sich unter Berücksichtigung der mittlerweile auch feststehenden geringeren Kosten für die Anschaffung der Elektrofahrzeuge folgende Verteilung der Mittel ergeben:

 

Maßnahme

Gesamtkosten

Fördersumme

Eigenanteil

Energetische Erneuerung der Mehrzweckhalle Lindern

958.775,65 €

862.898,09 €

95.877.56 €

Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung (LED)

431.606,60 €

388.445,94 €

43.160,66 €

Anschaffung von 2 Elektrofahrzeugen

70.084,43 €

63.075.98 €

7.008,45 €

Energetische Sanierung der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule, 1.BA

3.365.184,00 €

75.047,42 €

3.290.136,58 €

SUMME

1.543.852,70 €

1.389.467,43 €