Betreff
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses gem. § 60 Abs. 1 GO NRW über die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen (§ 83 GO NRW)
Vorlage
2296/2021
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat genehmigt den Dringlichkeitsbeschluss vom 27.07.2021.

 


Sachverhalt:

 

Im Zusammenhang mit der haushaltsrechtlichen Bereitstellung von Soforthilfen des Landes NRW für Betroffene der Unwetterkatastrophe vom 14.07./15.07.2021 und für zusätzliche Maßnahmen im Jugendbereich wurde der als Anlage beigefügte Dringlichkeitsbeschluss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW gefasst.

 

Der Dringlichkeitsbeschluss vom 27.07.2021 ist als Anlage beigefügt. Dieser bedarf der Genehmigung durch den Rat.