Betreff
62. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche in Tripsrath, Bereich südöstlich der Straße Am Kreuz, östlich der Straße Eiseder Hof und nordwestlich der Hubertusstraße
Beratung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Trägerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
Verabschiedung des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung zur Offenlage und zur Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
042/2009
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß dem Abwägungsvorschlag entschieden und der Planentwurf zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.


Sachverhalt:

 

 

 

Die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes hat das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behördenbeteiligung durchlaufen. Für die abgegebenen Stellungnahmen wird auf die der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beigefügten Abwägungsvorschlag verwiesen.