Betreff
Bereitstellung von Eigenmitteln zur Umsetzung einer Fördermaßnahme nach der Richtlinie zur Förderung von kommunalen Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa)
Vorlage
2303/2021
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Geilenkirchen stellt einen Förderantrag für die Entwicklung des „Naturerlebnisraum Geilenkirchener Wurmtal“. Die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von insgesamt 372.775,20 € werden in den Jahren 2022 bis 2024 in jeweils benötigter Höhe im städtischen Haushalt bereitgestellt.  


Sachverhalt:

 

Wie berichtet, wurde durch die Verwaltung eine Projektskizze  im Rahmen des Programms  KoMoNa eingereicht. Das Geilenkirchener Wurmtal mit dem zentralen Wurmauenpark soll in seiner ökologischen Funktion deutlich gestärkt und aufgewertet werden. Der entstehende Naturerlebnisraum soll als naturnahe Freizeit- und Erholungsmöglichkeit dazu einladen, auf vielfältige Weise entdeckt zu werden. Das Projekt beinhaltet die politisch gewünschte Steigerung der Attraktivität des Wurmauenparks sowie die Entwicklung eines Wanderwegs. Das Vorhaben wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 29.04.2021 auch bereits vorgestellt.

 

Durch das Bundesumweltministerium wurde nun Anfang Juli die eingereichte Projektskizze zur Förderung ausgewählt, bereits bis zum 16.08.2021 war ein umfassender Förderantrag zu erstellen und einzureichen.

 

Das Projekt soll nun im Zeitraum 01.01.2022 bis 30.09.2024 geplant und umgesetzt werden. Eine umfangreiche Bürgerbeteiligung ist vorgesehen. Ebenso werden auch die ökologischen Aspekte im Rahmen eines Wirkungsmonitorings erfasst und untersucht. Das Gesamtvolumen der Maßnahme beläuft sich auf 1.863.777,00 €, die Förderquote beträgt 80 %, es verbleibt somit bei einem Eigenanteil von 372.775,20 €.

 

Im Rahmen des Förderantrags ist nachzuweisen, dass die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Da die Maßnahme in dieser Form nicht im Haushaltsplan aufgeführt ist, muss ein Beschluss noch gefasst werden, der dem Förderantrag nachgereicht werden kann.