Betreff
Verteilung der Landeszuschüsse für plusKita und Sprachförderung
Vorlage
2308/2021
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Kita Lütticher Straße 30 der AWO sowie die katholische Kita St. Mariä Namen in Gillrath werden für die Dauer der Kita-Jahre 2021/2022 bis 2024/2025 zu plusKitas benannt und erhalten in diesem Zeitraum jeweils einen jährlichen Förderbetrag i. H. v. 30.249,00 €, der sich jährlich um eine per Erlass mitgeteilte Fortschreibungsrate erhöht. Die städtischen Kitas Bauchem und Teveren, die Kita Jahnstraße der AWO, die Kita Triangel der Lebenshilfe, die Kita Waldwichtel in der Selfkantkaserne sowie die katholische Kita St. Anna in Tripsrath erhalten in den vorgenannten Zeitraum die in der Anlage aufgeführten Förderbeträge, welche ebenfalls anhand der Fortschreibungsrate jährlich erhöht werden.


Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 16.06.2020 hat der Jugendhilfeausschuss über die Verteilung der Landesfördermittel nach § 45 des Kinderbildungsgesetzes NW (KiBiz) in der ab dem 01.08.2020 geltenden Fassung entschieden. An dieser Stelle wird auf die Sitzungsvorlage und die Niederschrift zur Sitzung vom 16.06.2020 verwiesen.

 

Mit Schreiben vom 12.04.2021 teilte das Landesjugendamt mit, dass die Verteilung der Mittel in der beschlossenen Weise nicht erfolgen könne, da nach § 45 Abs. 2 KiBiz die Mittel für die Sprachförderung nur an Kitas erfolgen könne, die bereits zuvor Fördermittel für diesen Zweck erhalten haben. Die Verwaltung hat in der Folge ihr Unverständnis über die Verfahrensweise gegenüber dem Landesjugendamt zum Ausdruck gebracht und eine entsprechende Stellungnahme abgegeben. Insbesondere wurde hier auch darauf verwiesen, dass die Situation im Hinblick auf die weitere Verteilung der Fördermittel bei den Fachinformationstagen des LVR zum neuen Kibiz in 2020 anders dargestellt wurde. Die ursprüngliche befristete Verteilung widerspreche darüber hinaus einer Bestandsregelung. Durch eine solche seien die Jugendämter auch nicht in der Lage, auf ggf. veränderte Sozialstrukturen und sich verändernde Bedarfe in den Kitas zu reagieren.

 

Das Landesjugendamt verblieb bei seiner grundsätzlichen Haltung, erklärte jedoch, dass die Mittel für das Kita-Jahr 2020/2021 nicht zurück gefordert würden. Für das Kita-Jahr 2021/2022 sowie die Folgejahre sei jedoch ein neuer Beschluss unter Berücksichtigung der Bestandsregelung für die Sprachförderung zu fassen. Der Kommunikation mit dem Landesjugendamt war zu entnehmen, dass auch weitere Jugendämter und Jugendhilfeausschüsse eine grundsätzliche Neuverteilung der Mittel vorgenommen hatten. Das Landesjugendamt hätte die Beschlussfassung in allen Jugendamtsbezirken bereits in 2020 beanstanden können.

 

Um eine Rückzahlung von Fördermitteln an das Land zu vermeiden, hat die Verwaltung eine veränderte Verteilung der Fördermittel unter Berücksichtigung der Bestandsregelung erarbeitet. Da die Notwendigkeit von Sprachförderung in allen Bevölkerungsschichten auftritt, wurde bei der betragsmäßigen Aufteilung insbesondere das Ziel verfolgt, allen Kitas die finanziellen Möglichkeiten zur zusätzlichen Sprachförderung zu ermöglichen. Die größeren Träger sind in der Lage, die Fördermittel durch eine Bündelung einrichtungsübergreifend einzusetzen. Durch die von der Verwaltung vorgeschlagene Verteilung sind die Träger der Einrichtungen in der Lage, im Mittel einen Betrag zwischen etwa 9.500 € und 10.000 € pro Kita einzusetzen oder die Fördermittel entsprechend der Bedarfe vor Ort zu verschieben.

 

Die in der Anlage aufgeführte Verteilung wurde mit dem Landesjugendamt abgestimmt und würde bei entsprechender Verwendung durch die Träger nicht zu einer Rückforderung von Fördermitteln führen.