Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 GO NRW - Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2021
Vorlage
2315/2021
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 09.08.2021 zum Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2021.


Sachverhalt:

 

Am 09.08.2021 wurde der beiliegende Dringlichkeitsbeschluss zum Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2021 getroffen.

Die Inzidenzen stiegen kurz darauf wieder rapide an, weshalb das Weinfest abgesagt wurde und die Durchführung des Nikolausmarktes noch aussteht. Die beschlossene Ordnungsbehördliche Verordnung wurde daher bislang noch nicht veröffentlicht.

 

Nach § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidungen sind dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.