Beschlussvorschlag:
Der Rat genehmigt die außer- bzw. überplanmäßigen Auszahlungen.
Sachverhalt:
Im laufenden Haushaltsjahr ist die Genehmigung der folgend aufgeführten außer- bzw. überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen erforderlich. Diese bedürfen der vorherigen Genehmigung des Rates (§ 83 Abs. 2 GO NRW):
Produkt, Sachkonto, Maßnahme |
Bezeichnung, Begründung und Deckungsvorschlag |
Ansatz 2021 |
außerplanmäßig überplanmäßig |
Aufwand |
Auszahlung |
01.111.06.0 081100 01.111.06.0 071100 |
Stadtbetrieb Auszahlungen für den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung Der Mittelbedarf des Stadtbetriebes für die
allgemeine Beschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung wird im laufenden Jahr infolge notwendiger
Beschaffungen deutlich höher ausfallen, als ursprünglich geplant. Aktuell wird die Beschaffung von drei
Geschwindigkeits-anzeigen mit einem Volumen von rd. 9.500 € vorbereitet. Bereits finanziert wurden in den letzten
Wochen ungeplante größere Anschaffungen für den Wochenmarkt Gillrath
(Elektroschrank 5.500 €), Ausstattungen für die Kanalkolonne (6.400 €) sowie
Ausstattungen für das Gelände der GGS Gillrath (8.500 €), womit der
Mittelansatz in Höhe von 20.000 € erschöpft ist. Zur Finanzierung weiterer notwendiger
Beschaffungen bis Jahresende veranschlagt der Stadtbetrieb einen zusätzlichen
Mittelbedarf in Höhe von 25.000 €, der aus dem laufenden Budget der
Kontengruppe 783 derzeit nicht gedeckt werden kann. Eine Deckung ist jedoch aus nicht
benötigten Mitteln in gleicher Höhe bei Produkt 12.541.01.0, Sachkonto 091100
(Straßenendausbau Hinter den Höfen in Grotenrath) möglich. Stadtbetrieb Auszahlungen für den Erwerb einer neuen Kehrmaschine für den
Stadtbetrieb Für die Beschaffung einer neuen
Kehrmaschine (mit konventionellem Antrieb) wurden für das Jahr 2021 Mittel i.
H. v. 135.000 € im Haushaltsplan eingeplant. Zu Jahresbeginn wurde die Verwaltung auf
das Förderprogramm "Förderrichtlinie Elektromobilität“ des BMVI
aufmerksam, dass die Beschaffung von Sonderfahrzeugen fördert. Konkret werden
für Gebietskörperschaften im Rahmen dieses Förderprogramms 90% der
anfallenden Investitionsmehrkosten für die Beschaffung eines E- Fahrzeugs, im
Vergleich zu einem konventionellen Fahrzeug, gefördert. Eine vollelektrische Kehrmaschine
(E-Kehrmaschine) würde ca. 295.000 € kosten. Aufgrund dessen wurde ein entsprechender
Förderantrag für eine vollelektrische Kehrmaschine, als Alternative zu einer
herkömmlichen Kehrmaschine, gestellt. Mit Erhalt des Zuwendungsbescheides vom 29.06.2021 wurde eine Förderung i. H.
v. max. 162.751,30 € bewilligt. Die
Zuweisung der Mittel erfolgt jedoch lt. Förderbescheid erst im Haushaltsjahr
2024. Die Mehrauszahlungen i. H. v. 160.000 € müssen
im laufenden Haushalt daher als überplanmäßige Auszahlung bereit gestellt und
durch Minderauszahlungen an anderer Stelle gedeckt werden. Deckung Die Deckung wird durch Minderauszahlungen
im Produkt 03.211.01.0, Sachkonto
091100 (Erfüllung von Brandschutzauflagen in der KGS Geilenkirchen) in Höhe
von 76.000 € sowie Produkt 12.541.01.0, Sachkonto 091100 (Auszahlungen für den
Straßenendausbau Hinter den Höfen in Grotenrath) in Höhe von 84.000 €
gewährleistet. |
20.000 € 135.000 € |
25.000 € (überplanmäßig) 160.000 € (überplanmäßig) |
|
X x |