Betreff
Wiederwahl des Ersten Beigeordneten Herbert Brunen
Vorlage
2343/2021
Art
Vorlage

Sachverhalt:

 

Die dritte Wahlzeit des Ersten Beigeordneten Herbert Brunen endet nach acht Jahren zum 31.12.2021.

Nach § 71 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen darf die Wahl oder Wiederwahl eines Beigeordneten frühestens sechs Monate vor Freiwerden der Stelle erfolgen. Bei einer Wiederwahl kann von einer Ausschreibung abgesehen werden.

 

Aus der Mitte des Rates soll ein Beschlussvorschlag unterbreitet werden.