Betreff
Nochmalige Beratung und Entscheidung über die Organisation der Schadstoffabfallsammlung
Vorlage
2344/2021
Art
Vorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Handlungsalternative a) wird ohne Befristung beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss sowie der Rat der Stadt haben im vergangenen Jahr in den jeweiligen Sitzungen am 18.08.2020 und 02.09.2020 über die Organisation der Schadstoffabfallsammlung für das Gebiet der Stadt Geilenkirchen beraten.

 

Den politischen Gremien wurden seinerzeit die folgenden 2 Handlungsalternativen vorgestellt:

 

a)      Der Kreis Heinsberg betreibt auf der Abfallumschlaganlage Gangelt-Hahnbusch u. a. eine stationäre Schadstoffsammelstelle. Die Bürger der Stadt Geilenkirchen können diese Schadstoffsammelstelle mittels eigener Anlieferung unentgeltlich mitbenutzen. Die Entfernung zur stationären Schadstoffsammelstelle erscheint aus Sicht der Verwaltung zumutbar, zumal schadstoffhaltige Abfälle nur in geringer Fallzahl und in geringem Maße anfallen.

Es müssten keine Kosten auf die Abfallgrundgebühr umgelegt werden.

 

b)     Alternativ betreibt die Stadt Geilenkirchen die Sammlung und den Weitertransport zur Umschlaganlage Gangelt-Hahnbusch über ein sogenanntes Schadstoffmobil. Hierbei sucht ein speziell ausgestattetes Fahrzeug eines Dienstleisters verschiedene Orte im Stadtgebiet auf und die Bürger liefern die Schadstoffe bei diesem Fahrzeug ab.

Diese Alternative verursacht voraussichtliche Kosten in Höhe von 21.500,00 €/p. a., die auf die Abfallgrundgebühr umgelegt werden müssen.

 

Der Rat hatte sich abschließend mehrheitlich für die Handlungsalternative a) entschieden und diese zunächst für ein Jahr beschlossen.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass sich diese Alternative in den zurückliegenden Monaten bewährt hat und schlägt vor, diese Alternative auch weiterhin - ohne Befristung -anzubieten.