Betreff
64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen - Windkraft
Beratung über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs.1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Verabschiedung des Planentwurfes zur Offenlage und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
408/2011
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Konzentrationszone Tripsrath Nord-Ost

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.

 

Der Entwurf der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen wird zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.

 

  1. Konzentrationszone Lindern/ Beeck

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.

 

Der Entwurf der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen wird zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.

 


 

Sachverhalt:

 

Bereits mit der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes hat der Rat der Stadt Geilenkirchen im Jahr 1997 die Flächennutzung in Bezug auf die Erzeugung von Windkraft geregelt, indem er Konzentrationszonen für die Errichtung und Nutzung von Windkraftanlagen ausgewiesen hat.

Dieses planungsrechtliche Steuerungselement zur Kontingentierung der Flächennutzung zum Zwecke der Windkraftnutzung findet seine gesetzliche Grundlage in § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB. Durch die Ausweisung von Konzentrationszonen wird positiv festgelegt, wo innerhalb des Gemeindegebietes Windkraftanlagen errichtet werden können. Gleichzeitig bewirkt diese Ausweisung die negative Festlegung, dass die Errichtung von Windkraftanlagen an anderer Stelle im Gemeindegebiet unzulässig ist. Da die Flächen der durch die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes ausgewiesenen Konzentrationszonen, insgesamt 57ha, vollständig belegt sind, soll der Windkraftnutzung durch die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes zusätzlicher Raum geboten werden. Einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss fasste der Rat der Stadt Geilenkirchen in seiner 4. Sitzung am 24.02.2010.

Mittlerweile hat das Verfahren der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behörden-, bzw. Trägerbeteiligung durchlaufen. Für die eingegangenen Stellungnahmen wird auf die beigefügten Abwägungsvorschläge verwiesen.

Die Geltungsbereiche der Konzentrationszonen haben sich im Vergleich zu denen im Vorentwurf wie folgt verändert: Der Geltungsbereich der geplanten Konzentrationszone Tripsrath Nord-Ost hat sich durch die Herausnahme der nördlichen Flächen von 17,45ha auf nunmehr 11,55ha verringert (s. Übersichtsplan).

Der Geltungsbereich der Konzentrationszone Lindern / Beeck verringerte sich, bedingt durch die Herausnahme der östlich der K 6 gelegenen Flächen sowie einer um ca. 130m breiten Fläche westlich der K 6, von 33,61ha auf 25,21ha (s. Übersichtsplan).

 

 

Übersichtsplan Geltungsbereich der geplanten Konzentrationszone Tripsrath Nord-Ost und der bereits ausgewiesenen Konzentrationszone Tripsrath West

 

 

Übersichtsplan Geltungsbereich der geplanten und der bereits ausgewiesenen Konzentrationszone Lindern / Beeck

 

 

 

Um gewährleisten zu können, dass die Errichtung von Windkraftanlagen in den beiden geplanten Konzentrationszonen sowohl aufgrund von tatsächlichen Gegebenheiten als auch aufgrund von rechtlichen Vorgaben nicht zu beanstanden ist, wurden im Rahmen dieser Flächenplanung diverse Gutachten anhand von exemplarisch angenommener Windkraftanlagen erstellt. Diese Gutachten, die u.a. die Lärmbelastung, den Schattenwurf und den Artenschutz zum Gegenstand haben, zeigen auf, dass einer Genehmigungsfähigkeit der geplanten Vorhaben Vorgaben des Immissionsschutzes oder des Artenschutzes keineswegs entgegenstehen..


Anlagen (der Einladung zur Ausschusssitzung beigefügt):

 

Eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen

 

Eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen