Betreff
Antrag der Fraktion "Bürgerliste Geilenkirchen" zur Nachbereitung der Hochwasserkatastrophe Wurm und Vorsorge für zukünftige Katastrophenfälle
Vorlage
2353/2021
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung richtet einen Arbeitskreis aus Fachleuten ein, der die Erfahrungen und Lehren der Hochwasserkatastrophe aufarbeitet und entsprechende Handlungsmaßnahmen zur Vorsorge für zukünftige Ereignisse trifft.


Die Fraktion „Bürgerliste Geilenkirchen“ hat mit Schreiben vom 16.09.2021 einen Antrag zur Nachbereitung der Hochwasserkatastrophe Wurm und Vorsorge für zukünftige Katastrophenfälle gestellt. Das Antragsschreiben ist als Anlage beigefügt.

 

Bereits 2019 hatte die CDU-Fraktion einen Antrag zur weiteren Optimierung des Starkregen- und Hochwasserschutzes in Geilenkirchen gestellt. Dieser Antrag (siehe Vorlage 1647/2019) wurde in der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses (03.09.2019) und in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (04.09.2019) beraten. In der Ratssitzung am 25.09.2019 wurde dann u. a. beschlossen, die Möglichkeit der Aufstellung eines Handlungskonzeptes zu prüfen und das Hochwasserrisikomanagement zu intensivieren.

 

In der Folge wurde die Erstellung eines Starkregenkonzeptes in Auftrag gegeben und in der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am 15.06.2021 (siehe Vorlage 2261/2021) vorgestellt. Die bei der Konzepterstellung gewonnenen Erkenntnisse fließen bereits in Planungen und Baumaßnahmen ein.

 

Im Rahmen der Umstrukturierung des Baudezernates wurde das Hochwasserrisikomanagement dem Amt 60 (Amt für Stadtentwicklung, Bauverwaltung und Umwelt) zugeordnet. Dort werden die Aufgaben koordiniert und administrativ betreut. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit anderen Fachämtern im Hause (Tiefbauamt, Ordnungsamt), aber auch mit externen Behörden (Kreisverwaltung, Bezirksregierung).

Im Rahmen der Hochwasserrisikomanagementplanung sind darüber hinaus auch konkrete Maßnahmenpläne zu erstellen. Auch dies erfolgt in einer ämter- bzw. behördenübergreifenden Zusammenarbeit.

 

Über den Sachstand des Hochwasserrisikomanagements kann die Verwaltung in einer der nächsten Ausschusssitzungen berichten.