Betreff
Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW - Bürgeranfrage zur Straßenplanung Fliegerhorstsiedlung
Vorlage
2360/2021
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss überweist die Anregung bzw. Beschwerde zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung an den Umwelt- und Bauausschuss.


Sachverhalt:

 

Auf das beigefügte Schreiben vom 01.09.2021 wird verwiesen. Neben dem Antrag wurde nachträglich eine Unterschriftenliste mit insgesamt 69 Unterschriften für die Einholung eines Vergleichsangebotes eingereicht.

 

Gem. § 25 GO NRW hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Gem. § 5 Abs. 3 der Zuständigkeitsordnung prüft der Haupt- und Finanzausschuss Anregungen und Beschwerden inhaltlich und überweist sie danach an die zur Entscheidung berechtigte Stelle. Die zur Entscheidung berechtigte Stelle ist hier der Umwelt- und Bauausschuss.