Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung von Richtlinien für die Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds im Projekt "Sanierung Stadtzentrum Geilenkirchen"
Vorlage
410/2011
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, die Richtlinien für die Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds im Projekt „Sanierung Stadtzentrum Geilenkirchen“ zu verabschieden. Weiterhin bestimmt der Rat aus seiner Mitte zwei Mitglieder und deren Stellvertreter.


Sachverhalt:

Zur flexiblen und schnellen Realisierung von kleineren investiven und nicht-investiven Maßnahmen, die dem Erreichen der Ziele des Integrierten Handlungskonzeptes dienlich sind, soll ein Verfügungsfonds eingerichtet werden, der von der Stadt Geilenkirchen, dem Gewerbe und von Banken getragen wird.

 

Der Verfügungsfond dient dem Zweck, eine kurzfristige Bewilligung von Fördermitteln in beschränktem Umfang an Bürgerinnen und Bürgern, Organisationen, Vereinen, Arbeitsgruppen und Arbeitskreisen, Bürgerinitiativen im Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Geilenkirchen“ zu ermöglichen.

Ziel ist, die aktive Mitwirkung der Bewohnerschaft an der Verbesserung des Sanierungsgebietes „Stadtzentrum Geilenkirchen“ zu fördern.

 

Der Verfügungsfonds ist mit einer Gesamtsumme in Höhe von 60.000,00 € Bestandteil der Fördermaßnahme Aktive Stadtzentren – Sanierung Stadtzentrum Geilenkirchen -. Der Bewilligungsbescheid hierzu wird kurzfristig erwartet.

 

Über die Vergabe der Mittel aus dem Verfügungsfonds ist auf Grundlage von Richtlinien zu entscheiden, die die Art und den finanziellen Umfang sowie den Verwendungszweck der Mittel regeln. Diese Richtlinien müssen vom Rat der Stadt beschlossen werden.

 

Die Richtlinien sind der Einladung zur Ausschusssitzung mit der Bitte um Beratung beigefügt. Dem Rat der Stadt sollte ein entsprechender Beschlussvorschlag unterbreitet werden.

 

Nach Nummer 5 der Richtlinie besteht die Fondsverwaltung u. a. auch aus zwei Mitgliedern, die aus den Reihen des Stadtrates vom Rat der Stadt bestimmt werden.

Der Ausschuss wird gebeten, dem Rat zu empfehlen, zwei Mitglieder und deren Stellvertreter aus den Reihen des Rates zu bestimmen.