Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, die Richtlinien für die Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds im Projekt „Sanierung Stadtzentrum Geilenkirchen“ zu verabschieden. Weiterhin bestimmt der Rat aus seiner Mitte zwei Mitglieder und deren Stellvertreter.
Sachverhalt:
Zur flexiblen und schnellen Realisierung von kleineren investiven und
nicht-investiven Maßnahmen, die dem Erreichen der Ziele des Integrierten
Handlungskonzeptes dienlich sind, soll ein Verfügungsfonds eingerichtet werden,
der von der Stadt Geilenkirchen, dem Gewerbe und von Banken getragen wird.
Der Verfügungsfond dient dem Zweck, eine kurzfristige Bewilligung von
Fördermitteln in beschränktem Umfang an Bürgerinnen und Bürgern,
Organisationen, Vereinen, Arbeitsgruppen und Arbeitskreisen, Bürgerinitiativen
im Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Geilenkirchen“ zu ermöglichen.
Ziel ist, die aktive Mitwirkung der Bewohnerschaft an der Verbesserung
des Sanierungsgebietes „Stadtzentrum Geilenkirchen“ zu fördern.
Der Verfügungsfonds ist mit einer Gesamtsumme in Höhe von 60.000,00 €
Bestandteil der Fördermaßnahme Aktive Stadtzentren – Sanierung Stadtzentrum
Geilenkirchen -. Der Bewilligungsbescheid hierzu wird kurzfristig erwartet.
Über die Vergabe der Mittel aus dem Verfügungsfonds ist auf Grundlage
von Richtlinien zu entscheiden, die die Art und den finanziellen Umfang sowie
den Verwendungszweck der Mittel regeln. Diese Richtlinien müssen vom Rat der
Stadt beschlossen werden.
Die Richtlinien sind der Einladung zur Ausschusssitzung mit der Bitte um
Beratung beigefügt. Dem Rat der Stadt sollte ein entsprechender
Beschlussvorschlag unterbreitet werden.
Nach Nummer 5 der Richtlinie besteht die Fondsverwaltung u. a. auch aus
zwei Mitgliedern, die aus den Reihen des Stadtrates vom Rat der Stadt bestimmt
werden.
Der Ausschuss wird gebeten, dem Rat zu empfehlen, zwei Mitglieder und
deren Stellvertreter aus den Reihen des Rates zu bestimmen.