Betreff
Genehmigung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 GO NRW
Vorlage
2370/2021
Art
Vorlage

Sachverhalt:

 

Im laufenden Haushaltsjahr ist die Genehmigung der folgend aufgeführten über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen erforderlich. Diese bedürfen der vorherigen Genehmigung des Rates (§ 83 Abs. 2 GO NRW):

 

Produkt, Sachkonto, Maßnahme

Bezeichnung, Begründung und Deckungsvorschlag

Ansatz 2021

außerplanmäßig überplanmäßig

Aufwand

Auszahlung

 

03.211.01.0

 

529100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

01.111.06.0

 

071100

 

Grundschulen

 

Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen – Schulveranstaltungen

 

Das Land stellt mit Unterstützung des Bundes im Rahmen des Aktionsprogramm „Ankommen & Aufholen“ den Schulen für 2021 und 2022 insgesamt 430 Mio. € zur Verfügung. Im Rahmen dieses Programms sollen die Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche so gut wie möglich aufgearbeitet und ausgeglichen werden.

 

Eine Maßnahme im Rahmen dieses Aktionsprogramms ist die sog. „Extra-Zeit“.

Zielsetzung dieses Programms ist es, mit außerschulischen Maßnahmen die individuelle fachliche Förderung und Potenzialentwicklung von Schülerinnen und Schülern vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Einschränkungen zu unterstützen.

 

Diese Maßnahmen können durch Schulträger u. a. als Ferienprogramm angeboten werden. Die Stadt Geilenkirchen als Schulträger möchte sich an diesem Programm beteiligen und entsprechende Angebote bieten und organisieren.

 

Zur Durchführung von Maßnahmen wären Aufwendungen in Höhe von 4.650 € einzuplanen, welche durch Fördermittel in Höhe von 3.200 € (80 %) anteilig gegenfinanziert werden.

 

Die Aufwendungen sind überplanmäßig in dem hier betreffenden Produkt bei Sachkonto 529100 bereit zu stellen.

Die Vereinnahmung der Fördermittel in Höhe von 3.200 € erfolgt im gleichen Produkt.

 

Der rechnerische Eigenanteil in Höhe von 1.450 € erhöht zunächst den Jahresfehlbetrag, kann aber nach den Bestimmungen des NKF-CIG im Jahresabschluss isoliert werden.

 

Stadtbetrieb

 

Auszahlungen für den Erwerb eines Staplers für den Stadtbetrieb

 

Beim Stadtbetrieb ist seit mehreren Jahren ein Stapler im Einsatz, der im Zuge des Hochwasserereignisses im Juli 2021 überdurchschnittlich beansprucht wurde und ersetzt werden muss.

 

Für ein neues Fahrzeug sind Mittel in Höhe von 60.000 € einzuplanen.

Zur Gegenfinanzierung möchte der Stadtbetrieb auf eine in diesem Jahr vorgesehene Anschaffung eines Pritschenfahrzeugs verzichten und diese auf eines der folgenden Jahre verschieben.

Die Anschaffung des Staplers ist dringlicher.

 

Deckung

 

Die vollständige Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt durch Minderauszahlungen im Produkt  01.11.06.0, Sachkonto 071100 (Auszahlungen für den Erwerb eines neuen Pritschenfahrzeuges für den Stadtbetrieb).

 

 

 

1.200 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0 €

 

 

 

4.650 €

(überplanmäßig)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

60.000 €

(außerplanm.)

 

 

 

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