Sachverhalt:
Im laufenden Haushaltsjahr ist die Genehmigung der folgend aufgeführten über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen erforderlich. Diese bedürfen der vorherigen Genehmigung des Rates (§ 83 Abs. 2 GO NRW):
Produkt, Sachkonto, Maßnahme |
Bezeichnung, Begründung und Deckungsvorschlag |
Ansatz 2021 |
außerplanmäßig überplanmäßig |
Aufwand |
Auszahlung |
03.211.01.0 529100 01.111.06.0 071100 |
Grundschulen Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen – Schulveranstaltungen Das Land stellt mit Unterstützung des
Bundes im Rahmen des Aktionsprogramm „Ankommen & Aufholen“ den Schulen
für 2021 und 2022 insgesamt 430 Mio. € zur Verfügung. Im Rahmen dieses
Programms sollen die Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche so gut
wie möglich aufgearbeitet und ausgeglichen werden. Eine Maßnahme im Rahmen dieses
Aktionsprogramms ist die sog. „Extra-Zeit“. Zielsetzung dieses Programms ist es, mit
außerschulischen Maßnahmen die individuelle fachliche Förderung und
Potenzialentwicklung von Schülerinnen und Schülern vor dem Hintergrund der
pandemiebedingten Einschränkungen zu unterstützen. Diese Maßnahmen können durch Schulträger
u. a. als Ferienprogramm angeboten werden. Die Stadt Geilenkirchen als
Schulträger möchte sich an diesem Programm beteiligen und entsprechende
Angebote bieten und organisieren. Zur Durchführung von Maßnahmen wären
Aufwendungen in Höhe von 4.650 € einzuplanen, welche durch Fördermittel in
Höhe von 3.200 € (80 %) anteilig gegenfinanziert werden. Die Aufwendungen sind überplanmäßig in
dem hier betreffenden Produkt bei Sachkonto 529100 bereit zu stellen. Die Vereinnahmung der Fördermittel in
Höhe von 3.200 € erfolgt im gleichen Produkt. Der rechnerische Eigenanteil in Höhe von
1.450 € erhöht zunächst den Jahresfehlbetrag, kann aber nach den Bestimmungen
des NKF-CIG im Jahresabschluss isoliert werden. Stadtbetrieb Auszahlungen für den Erwerb eines Staplers für den Stadtbetrieb Beim Stadtbetrieb ist seit mehreren
Jahren ein Stapler im Einsatz, der im Zuge des Hochwasserereignisses im Juli
2021 überdurchschnittlich beansprucht wurde und ersetzt werden muss. Für ein neues Fahrzeug sind Mittel in
Höhe von 60.000 € einzuplanen. Zur Gegenfinanzierung möchte der
Stadtbetrieb auf eine in diesem Jahr vorgesehene Anschaffung eines
Pritschenfahrzeugs verzichten und diese auf eines der folgenden Jahre
verschieben. Die Anschaffung des Staplers ist
dringlicher. Deckung Die vollständige Deckung der
außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt durch Minderauszahlungen im Produkt 01.11.06.0, Sachkonto 071100 (Auszahlungen
für den Erwerb eines neuen Pritschenfahrzeuges für den Stadtbetrieb). |
1.200 € 0 € |
4.650 € (überplanmäßig) 60.000 € (außerplanm.) |
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