Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 97 der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche in Tripsrath, Bereich südöstlich der Straße Am Kreuz, östlich der Straße Eiseder Hof und nordwestlich der Hubertusstraße
Beratung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 eingegangenen Stellungnahmen
Verabschiedung des Bebauungsplanentwurfes zur Offenlage und zur Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
043/2009
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird lt. Abwägungsvorschlag befunden und der Planentwurf zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.

 

 


Sachverhalt:

 

 

 

Parallel zur 62. Flächennutzungsplanänderung wurden die Beteiligungsverfahren für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 97 durchgeführt. Hinsichtlich der eingegangenen Stellungnahmen wird auf den der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beigefügten Abwägungsvorschlag verwiesen.