Betreff
Berichterstattung des Bürgermeisters nach § 18 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Vorlage
430/2011
Art
Vorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 18 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW trägt der Bürgermeister dem Rat seine Einkünfte aus Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien sowie aus seiner Mitgliedschaft in Organen, privatwirtschaftlichen Unternehmen und Vereinen im Jahr 2010 vor.