Betreff
Berichterstattung des Bürgermeisters nach § 18 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Vorlage
430/2011
Art
Vorlage
Sachverhalt:
Gemäß § 18 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW trägt der Bürgermeister dem
Rat seine Einkünfte aus Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen
Kontrollgremien sowie aus seiner Mitgliedschaft in Organen,
privatwirtschaftlichen Unternehmen und Vereinen im Jahr 2010 vor.