Betreff
Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Abgrabungsvorhaben in Geilenkirchen-Beeck
Vorlage
445/2011
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss stellt das Einvernehmen nach § 36 BauGB her.


Sachverhalt:

 

Die Firma Martens betreibt im Außenbereich südlich der Ortschaft Beeck eine Abgrabung. Abgebaut werden Kies und Sand. Die erforderliche Genehmigung nach Abgrabungsgesetz wurde mit Schreiben vom 22.08.2002 von der zuständigen Genehmigungsbehörde (Kreis Heinsberg) erteilt. Mit dieser Genehmigung wurden u. a. die Fristen für den Abbau (bis 31.12.2014) und die Rekultivierung (bis 31.12.2018) geregelt.

 

Nach Betriebsaufnahme kam es anfänglich zu verschiedenen Verzögerungen. Grund hierfür war u. a. der Bau des Kreisverkehrs an der K 24 (am Abzweig Beeck/ Prummern). Darüber hinaus ist laut Auskunft des Antragstellers die Nachfrage nach Kiesen und Sanden stark rückläufig.

Der planmäßige Abbau hat sich dadurch um ca. 6 Jahre verzögert. Der Betreiber beantragt deshalb die Verlängerung der Abbaufrist (bis 31.12.2023) und der Rekultivierungsfrist (bis 31.12.2027) um jeweils 9 Jahre.

 

Die Verlängerung der Fristen ist nach den Bestimmungen des Abgrabungsgesetzes genehmigungspflichtig. Genehmigungsbehörde ist der Kreis Heinsberg (Amt für Umwelt und Verkehrsplanung als Abgrabungsbehörde). Über die Zulässigkeit der Fristverlängerung wird nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches im Einvernehmen mit der betroffenen Gemeinde entschieden.

Nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt Geilenkirchen entscheidet der Umwelt- und Bauausschuss über die Herstellung des Einvernehmens.

 

Für das Stadtgebiet Geilenkirchen sind durch die geplanten Fristverlängerungen aus Sicht der Verwaltung keine  Beeinträchtigungen zu erwarten.

 

Allerdings wurde in der Vergangenheit immer wieder der Unterhaltungszustand des Kreisverkehrs zwischen Beeck und Prummern bemängelt. Laut Abgrabungsgenehmigung war der Betreiber zur Errichtung und Bepflanzung des Kreisverkehrs verpflichtet worden. Dies hat die Fa. Martens auch umgesetzt; allerdings ist die Pflege der Bepflanzung eher unbefriedigend.

Auf eine ordnungsgemäße Unterhaltung und Pflege sollte daher in der Stellungnahme hingewiesen werden.

 


Anlagen:

 

- Antrag der Fa. Martens

- Stellungnahme Landschaftspfleger

- Übersichtsplan