Betreff
Benennung eines landwirtschaftlichen Betriebsgrundstückes
Vorlage
448/2011
Art
Vorlage

 

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat der Stadt Geilenkirchen vor, dem landwirtschaftlichen Betrieb des Herrn Peter Mertens an der K 6 zwischen Lindern und Gereonsweiler den Namen „Steinkauler Hof“ zu geben.

 


 

Herr Peter Mertens, Geilenkirchen, Linner Hof, besitzt in der Feldgemarkung zwischen Lindern und Gereonsweiler an der K 6, und zwar neben dem Nonnfelder Hof einen separaten landwirtschaftlichen Betrieb. Herr Mertens teilt mit, dass er für seinen vorgenannten landwirtschaftlichen Betrieb eine Namensgebung wünscht, da es bei Lieferungen usw. immer wieder zu Problemen komme.

 

Die für den unmittelbaren Nachbarbetrieb geltende Bezeichnung „Nonnfelder Hof“ ist lt. Ratsbeschluss vom 19.02.1986 ausschließlich für diesen Hof gewählt und kann deshalb nicht auch für den Betrieb des Herrn Peter Mertens verwandt werden.

 

Sämtliche in diesem Bereich liegenden Aussiedlerhöfe sind nach Flurbezeichnungen benannt worden (Nonnfelder Hof, Linner Hof, Lohfelder Hof). Im Bereich zwischen dem Betrieb des Herrn Mertens und der L 228 (Lindern-Linnich) existiert die Flurbezeichnung „Steinkaul“.

 

Deshalb wird in Absprache mit dem Ortsvorsteher, Herrn Tartler, vorgeschlagen, dem in Rede stehenden Betrieb des Herrn Peter Mertens den Namen „Steinkauler Hof“ zu geben. Herr Mertens ist mit dieser Bezeichnung einverstanden.