Betreff
64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen
(Konzentrationszone für Windkraft)
- Beratung über die während der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und über die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Verabschiedung der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes
Vorlage
459/2011
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Konzentrationszone Tripsrath Nord-Ost

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.

 

Die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes - Flächen Konzentrationszone Tripsrath Nord-Ost - wird verabschiedet.

 

 

  1. Konzentrationszone Lindern / Beeck

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.

 

Die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes – Flächen Konzentrationszone Lindern / Beeck – wird verabschiedet.

 

 


Sachverhalt:

 

Die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen hat inzwischen die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchlaufen.

 

Die währenddessen eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage vorgestellt und sind mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie mit einer Beschlussempfehlung versehen.

 

 

Übersichtsplan Geltungsbereich der geplanten Konzentrationszone Tripsrath Nord-Ost und der bereits ausgewiesenen Konzentrationszone Tripsrath West

 

 

Übersichtsplan Geltungsbereich der geplanten und der bereits ausgewiesenen Konzentrationszone Lindern / Beeck