(Konzentrationszone für Windkraft)
- Beratung über die während der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und über die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Verabschiedung der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes
Beschlussvorschlag:
- Konzentrationszone
Tripsrath Nord-Ost
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.
Die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes - Flächen Konzentrationszone Tripsrath Nord-Ost - wird verabschiedet.
- Konzentrationszone
Lindern / Beeck
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.
Die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes – Flächen Konzentrationszone Lindern / Beeck – wird verabschiedet.
Sachverhalt:
Die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen hat inzwischen die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchlaufen.
Die währenddessen eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage vorgestellt und sind mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie mit einer Beschlussempfehlung versehen.
Übersichtsplan Geltungsbereich der geplanten Konzentrationszone
Tripsrath Nord-Ost und der bereits ausgewiesenen Konzentrationszone Tripsrath
West
Übersichtsplan Geltungsbereich der geplanten und der bereits
ausgewiesenen Konzentrationszone Lindern / Beeck