Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss möge über die Angelegenheit beraten und über die weitere Verfahrensweise befinden.
Sachverhalt:
Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag von "Bündnis 90/Die Grünen"
wie folgt Stellung. Der Antrag ist der Einladung als Anlage beigefügt.
1. „Baumklau in
Waurichen“
Die Verwaltung hat
sich in der o.a. Angelegenheit an den für die L 240 zuständigen
Straßenbaulastträger, Straßen NRW, gewandt. Der Leiter der Straßenmeisterei
Heinsberg, Herr Gieß, teilte mit, dass bei der regelmäßigen Baumkontrolle
festgestellt wurde, dass die vier entfernten Bäumen einen kräftigen
Fäulnisschaden am Stamm hatten und deswegen schon in Schieflage waren. Dadurch
war die Standsicherheit der Bäume nicht mehr gegeben. Um zu verhindern, dass
beim Umstürzen eines Baumes Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommen, wurden die
Bäume durch die Straßenmeisterei beseitigt. Es werden laut Auskunft des
verantwortlichen Mitarbeiters der Straßenmeisterei vier neue Bäume gepflanzt.
2. „Mutwillig
zerstörtes Begleitgrün an der alten B 56 von Immendorf nach Geilenkirchen“
Der Bewuchs auf
dem Grünstreifen zwischen der Fahrbahn und dem Radweg wurde in jedem Jahr
zurückgeschnitten und ausgedünnt. Es handelte sich um eine ganz normale
Pflegemaßnahme. Teilweise ragte der Bewuchs und Stockausschlag sowohl in die
Fahrbahn als auch in den Radweg und es gab bereits etliche Beschwerden von
Verkehrsteilnehmern. Dadurch, dass die Pflegemaßnahme mit schwerem Gerät durch
den städtischen Bauhof durchgeführt wurde, zeigen sich Traktorspuren im Boden.
Die zurück geschnittenen Sträucher werden austreiben. Aber auch
künftig werden ähnliche Pflegemaßnahmen nicht zu vermeiden sein.
Wenn der Verwaltung
/ dem Bauhof durch solche Pflegemaßnahmen eine „allmähliche Heckenvernichtung“
vorgehalten wird, entbehrt das jeder Grundlage.
Darüber hinaus
bitten in erster Linie Nutzerinnen des Radweges die Verwaltung, dass die Hecke
drastisch zurückgeschnitten wird, um eventuellen Überfällen vorzubeugen. Es
wird von Angstzuständen berichtet, da der Radweg über viele Meter Länge von der
Straße aus nicht einsehbar ist.
3. „Fällen von zehn
Bäumen am Parkplatz „In der Au“ am 08.06.2011 in Geilenkirchen“
Die Verwaltung ist
der Auffassung, dass es sich nicht um Bäume gehandelt hat. Tatsächlich wurden
sieben Stockaustriebe und ca. fünf Sträucher
entfernt. Ein Stockaustrieb, und zwar der am höchsten gewachsene, der
von einem Laien durchaus als Baum gesehen werden kann, stand in einem kurzen
Abstand zu einem intakten Baum und hätte ohnehin über kurz oder lang beseitigt
werden müssen.
Ferner ist
anzumerken, dass die städtischen Bäume registriert sind und zweimal pro Jahr
kontrolliert werden. Die vier großen Bäume im Bereich der Ecken des
Parkplatzgeländes sind registriert. Darüber hinaus ist im Bereich des
Parkplatzes kein Baum registriert worden. Dies deutet darauf hin, dass keine
weiteren Bäume vorhanden sind oder waren. Übrigens trägt die vorhandene Platane
im fraglichen Bereich die Erfassungsnummer
3.
Die Maßnahmen
wurden durchgeführt auf die Bitte eines angrenzenden Grundstückseigentümers.
Bei der Anlage des Parkplatzes „In der Au“ Anfang der 70er Jahre wurde das
Gelände um ca. 70 cm – 80 cm aufgeschüttet. Letztlich hat dies auch dazu
geführt, dass die Garagengrenzwand im rückwärtigen Bereich des Parkplatzes
feucht ist und, um noch größere Schäden zu vermeiden, saniert werden muss. Die
Wand muss hierfür von der Parkplatzseite aus frei- und trockengelegt werden. Um
dem Eigentümer die Möglichkeit einzuräumen, mit kleinem Gerät diese Erdarbeiten
auszuführen, wurde die eben erwähnte Grünbeseitigung vorgenommen. Die
Verantwortlichen der Bauverwaltung werden künftig unter sensibler Beachtung der
Regelungen im Landschaftsgesetz und des Artenschutzrechts den Zeitpunkt für
einen größeren Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern wählen. Im vorliegenden
Fall hat sich das Bauhofpersonal jedoch davon überzeugt, dass der Bewuchs frei
von nistenden Vögeln war.
Sobald die Arbeiten
zur Sanierung der Mauer abgeschlossen sind, werden im Arbeitsbereich zwei bis
drei neue Sträucher gepflanzt.
Zu den
Einzelfragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Der Sachverhalt
dürfte durch die v.g. Erläuterungen erschöpfend dargestellt sein.
2. In
gleichgelagerten Fällen wird sich die Verwaltung entsprechend der o.a.
Ausführungen verhalten.
3. Die durchgeführten
Maßnahmen sind so unerheblich, dass auf eine geforderte Bilanzierung verzichtet
werden kann. Durch Neuanpflanzungen mit minimalem Aufwand wird der Eingriff in
die Natur, wenn von einem solchen überhaupt gesprochen werden kann, mehr als
ausgeglichen.
4. Bei den
Grünflächen, in die eingegriffen wurde, handelt es sich nicht um
Ausgleichsflächen. Ersatzpflanzungen werden wie dargestellt vorgenommen.