Betreff
Beratung über die Anfrage der Stadtratsfraktion Bündnis 90 Die Grünen zum Schutz von Bäumen und Straßenbegleitgrün in Geilenkirchen
Vorlage
473/2011
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss möge über die Angelegenheit beraten und über die weitere Verfahrensweise befinden.

 


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag von "Bündnis 90/Die Grünen" wie folgt Stellung. Der Antrag ist der Einladung als Anlage beigefügt.

 

1.      „Baumklau in Waurichen“

 

Die Verwaltung hat sich in der o.a. Angelegenheit an den für die L 240 zuständigen Straßenbaulastträger, Straßen NRW, gewandt. Der Leiter der Straßenmeisterei Heinsberg, Herr Gieß, teilte mit, dass bei der regelmäßigen Baumkontrolle festgestellt wurde, dass die vier entfernten Bäumen einen kräftigen Fäulnisschaden am Stamm hatten und deswegen schon in Schieflage waren. Dadurch war die Standsicherheit der Bäume nicht mehr gegeben. Um zu verhindern, dass beim Umstürzen eines Baumes Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommen, wurden die Bäume durch die Straßenmeisterei beseitigt. Es werden laut Auskunft des verantwortlichen Mitarbeiters der Straßenmeisterei vier neue Bäume gepflanzt.

 

2.      „Mutwillig zerstörtes Begleitgrün an der alten B 56 von Immendorf nach Geilenkirchen“

 

Der Bewuchs auf dem Grünstreifen zwischen der Fahrbahn und dem Radweg wurde in jedem Jahr zurückgeschnitten und ausgedünnt. Es handelte sich um eine ganz normale Pflegemaßnahme. Teilweise ragte der Bewuchs und Stockausschlag sowohl in die Fahrbahn als auch in den Radweg und es gab bereits etliche Beschwerden von Verkehrsteilnehmern. Dadurch, dass die Pflegemaßnahme mit schwerem Gerät durch den städtischen Bauhof durchgeführt wurde, zeigen sich Traktorspuren im Boden. Die zurück geschnittenen Sträucher werden austreiben. Aber auch künftig werden ähnliche Pflegemaßnahmen nicht zu vermeiden sein.

 

Wenn der Verwaltung / dem Bauhof durch solche Pflegemaßnahmen eine „allmähliche Heckenvernichtung“ vorgehalten wird, entbehrt das jeder Grundlage.

 

Darüber hinaus bitten in erster Linie Nutzerinnen des Radweges die Verwaltung, dass die Hecke drastisch zurückgeschnitten wird, um eventuellen Überfällen vorzubeugen. Es wird von Angstzuständen berichtet, da der Radweg über viele Meter Länge von der Straße aus nicht einsehbar ist.

 

3.      „Fällen von zehn Bäumen am Parkplatz „In der Au“ am 08.06.2011 in Geilenkirchen“

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass es sich nicht um Bäume gehandelt hat. Tatsächlich wurden sieben Stockaustriebe und ca. fünf Sträucher  entfernt. Ein Stockaustrieb, und zwar der am höchsten gewachsene, der von einem Laien durchaus als Baum gesehen werden kann, stand in einem kurzen Abstand zu einem intakten Baum und hätte ohnehin über kurz oder lang beseitigt werden müssen.

 

Ferner ist anzumerken, dass die städtischen Bäume registriert sind und zweimal pro Jahr kontrolliert werden. Die vier großen Bäume im Bereich der Ecken des Parkplatzgeländes sind registriert. Darüber hinaus ist im Bereich des Parkplatzes kein Baum registriert worden. Dies deutet darauf hin, dass keine weiteren Bäume vorhanden sind oder waren. Übrigens trägt die vorhandene Platane im fraglichen Bereich die Erfassungsnummer  3.

 

Die Maßnahmen wurden durchgeführt auf die Bitte eines angrenzenden Grundstückseigentümers. Bei der Anlage des Parkplatzes „In der Au“ Anfang der 70er Jahre wurde das Gelände um ca. 70 cm – 80 cm aufgeschüttet. Letztlich hat dies auch dazu geführt, dass die Garagengrenzwand im rückwärtigen Bereich des Parkplatzes feucht ist und, um noch größere Schäden zu vermeiden, saniert werden muss. Die Wand muss hierfür von der Parkplatzseite aus frei- und trockengelegt werden. Um dem Eigentümer die Möglichkeit einzuräumen, mit kleinem Gerät diese Erdarbeiten auszuführen, wurde die eben erwähnte Grünbeseitigung vorgenommen. Die Verantwortlichen der Bauverwaltung werden künftig unter sensibler Beachtung der Regelungen im Landschaftsgesetz und des Artenschutzrechts den Zeitpunkt für einen größeren Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern wählen. Im vorliegenden Fall hat sich das Bauhofpersonal jedoch davon überzeugt, dass der Bewuchs frei von nistenden Vögeln war.

 

Sobald die Arbeiten zur Sanierung der Mauer abgeschlossen sind, werden im Arbeitsbereich zwei bis drei neue Sträucher gepflanzt.

 

Zu den Einzelfragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

1.      Der Sachverhalt dürfte durch die v.g. Erläuterungen erschöpfend dargestellt sein.

 

2.      In gleichgelagerten Fällen wird sich die Verwaltung entsprechend der o.a. Ausführungen verhalten.

 

3.      Die durchgeführten Maßnahmen sind so unerheblich, dass auf eine geforderte Bilanzierung verzichtet werden kann. Durch Neuanpflanzungen mit minimalem Aufwand wird der Eingriff in die Natur, wenn von einem solchen überhaupt gesprochen werden kann, mehr als ausgeglichen.

 

4.      Bei den Grünflächen, in die eingegriffen wurde, handelt es sich nicht um Ausgleichsflächen. Ersatzpflanzungen werden wie dargestellt vorgenommen.