Betreff
Ausgabe von Begrüßungspaketen für Neugeborene
Vorlage
479/2011
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beschließt, die Ausgabe von Begrüßungspaketen für Neugeborene einzustellen.


Sachverhalt:

 

Im Rahmen des in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 11.09.2008 vorgestellten Frühwarnsystems zum Kinderschutz erhalten Geilenkirchener Familien mit Neugeborenen seit 2009 einen angekündigten Besuch von einem Mitarbeiter des Jugendamtes. Dieser überreicht bei dem Besuch ein Begrüßungspaket, welches Informationsmaterialien und nützliche Geschenke enthält. Über die Erfahrungen hiermit wurde dem Ausschuss mehrmals berichtet. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Besuche von den Familien sehr positiv angenommen werden und häufig auch als Gelegenheit genutzt werden, bereits vorbereitete Fragen mit dem Mitarbeiter des Amtes zu klären. Im Gegensatz zu den beiden anderen Säulen des Frühwarnsystems – Patenschaftsmodell der Caritas und Kooperation mit   Kinderärzten und Hebammen – ist die Bedeutung der Ausgabe von Begrüßungspaketen für den Kinderschutz sehr gering. Das Jugendamt ist durch die Besuche auf keine Familie gestoßen, die einen Hilfebedarf hatte, den das Jugendamt nicht bereits kannte. Der Sach- und Personalaufwand ist jedoch sehr hoch und angesichts der schwierigen finanziellen Situation der Stadt ist zu entscheiden,  ob diese freiwillige Leistung aufrechterhalten werden soll.

 

Bei 220 Geburten pro Jahr fallen für die Zusammenstellung der Begrüßungspakete jährliche Materialkosten von 10.500 € an. Der Personalaufwand beträgt pro Jahr 440 Stunden.

 

Angesichts der gestiegenen Fallzahlen und aufgrund von Personalausfällen entstehen im Jugendamt immer wieder Engpässe, die es sinnvoller erscheinen lassen, die durch die Begrüßungspakete anfallenden Arbeitsstunden einzusparen und für die Pflichtaufgaben im ASD einzusetzen. Hierdurch wäre es den Fachkräften auch häufiger möglich, hilfebedürftige oder gefährdete Familien über längere Zeiten selbst zu betreuen und so die Beauftragung fremder Träger zu vermeiden. Im Rahmen des Kinderschutzes hat das Jugendamt zudem seit  2009 die gesetzliche Aufgabe, sich mit Eltern auseinander zu setzen, die die Vorsorgeuntersuchungen für ihre Kinder nicht durchführen ließen. Weitere Aufgaben in diesem Zusammenhang werden den Jugendämtern demnächst durch das neue Kinderschutzgesetz übertragen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Ausgabe der Begrüßungspakete einzustellen. Für die sinnvolle Verwendung der noch vorhandenen Materialien kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht, die im Ausschuss erörtert werden können.