Betreff
Änderung der Satzung der Stadt Geilenkirchen über das Friedhofs- und Bestattungswesen
Vorlage
483/2011
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der § 15 Buchstabe b) Abs. 3 und 4 der Satzung der Stadt Geilenkirchen für das Friedhofs- und Bestattungswesen wird wie in der Änderungssatzung (Anlage) ausgeführt entsprechend ergänzt.

 


Sachverhalt:

 

In § 15 Buchstabe b) Urnengräber wird die Ausgestaltung und Abdeckung der Urnengräber sowie deren Beschriftung geregelt.

 

Die Rückwand der Friedhofshalle auf dem Friedhof in Kraudorf wurde mit Kolumbarien aus Fertigsegmenten mit einer einheitlich grauen Abdeckplatte versehen. Da die Abmaße der Abdeckplatte mit 30 x 30 cm deutlich kleiner sind als die bisher auf den anderen Friedhöfen aufgestellten Kolumbarien ist die Beschriftung wie bisher mittels der vorgesehenen Bronzebuchstaben nur sehr schwer umzusetzen. Die Beschriftung der Abdeckplatte der Kolumbarienwand auf dem Friedhof in Kraudorf lässt sich dadurch nur durch eine Gravur (eingefräste Schrift) sinnvoll darstellen.

 

Um das einheitliche Bild für die bisherigen Kolumbarien auf allen vorhandenen städtischen Friedhöfen nicht zu verändern, sollte die Regelung der Beschriftung für die Abdeckplatte mittels eingefrästen Buchstaben nur für die Kolumbarienwand auf der Rückseite der Friedhofshalle auf dem Friedhof Kraudorf gelten.

 

 


Anlagen: