Betreff
Beteiligung der Stadt Geilenkirchen an der Kampagne "Städte für das Leben - Städte gegen die Todesstrafe"
Vorlage
494/2011
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Geilenkirchen beteiligt sich an der Kampagne „Städte für das Leben - Städte gegen die Todesstrafe“. Den in der Vorlage genannten Vorschlägen der Verwaltung zur Umsetzung der Kampagne wird gefolgt.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Geilenkirchen wurde von der Gemeinschaft Sant’Egidio mit der Bitte um Beteiligung an der Initiative „Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe“ angeschrieben.

 

Die Gemeinschaft Sant’Egidio ist eine Nichtregierungsorganisation (NGO), die 1968 in Rom gegründet wurde und heute ca. 40.000 Mitglieder in 60 Ländern zählt. Die friedenspolitisch aktive NGO befasst sich unter anderem mit der Unterstützung der Armen, mit dem interreligiösen Dialog sowie dem Einsatz für Frieden und Menschenrechte.

Neben diversen anderen Auszeichnungen erhielt der Gründer der Gemeinschaft, Andrea Riccardi, im Jahr 2009 den Karlspreis in Aachen.

 

Seit 1998 setzt sich die Vereinigung für die weltweite Absetzung der Todesstrafe ein. Dazu wurde im Jahr 2007 ein Moratorium verfasst und die Kampagne „Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe“ eingeführt.

 

In 2010 sind der Aufforderung zur Beteiligung an der Initiative und dem Welttag, der jährlich am 30. November begangen wird, weltweit über 1.300 Städte aus 85 Ländern gefolgt. Aus Deutschland waren 134 Städte beteiligt, unter ihnen Berlin, Frankfurt, München, Münster, Stuttgart, Köln, Mönchengladbach und Aachen. Alle „Städte für das Leben“ werden auf einer eigenen Website der Homepage von Sant’Egidio aufgeführt (www.citiesforlife.net). Zudem erhalten die Städte einen Link zur eigenen Homepage.

  

Der neunte Welttag findet am 30. November 2011 statt. Eine Beteiligung der Stadt Geilenkirchen könnte aus Sicht der Verwaltung wie folgt aussehen:

 

-       zunächst sollte ein Beschluss über die Beteiligung an der Kampagne „Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe“ durch das entscheidungsberechtigte Gremium der Stadt getroffen werden

-       dann sollte die Stadt ein bekanntes Denkmal oder einen für sie charakteristischen Ort auswählen. Denkbar wäre hier das Haus Basten. Bei wichtigen die Todesstrafe betreffenden Ereignissen soll das Denkmal oder der Ort besonders beleuchtet oder gekennzeichnet werden, vor allem jeweils am 30. November.

-       des Weiteren sollte die Stadt eine Person oder eine Stelle benennen, die für die Gemeinschaft Sant’Egidio Ansprechpartner für alle Initiativen der weltweiten Kampagne ist.

-       auf der Homepage der Stadt kann ein Link zur Homepage der Gemeinschaft Sant’Egidio eingestellt werden, der direkt zur Anfangsseite der weltweiten Kampagne gegen die Todesstrafe führt (www.citiesforlife.net).